Ehe für alle: Erlass des Bundes auf letzten Drücker
Am 1. Jänner beginnt hierzulande eine neue Zeitrechnung: Ab dann gilt in Österreich die Ehe für alle. Ab diesem Zeitpunkt können Paare – egal ob homo- oder heterosexuell – entscheiden, ob sie eine Ehe schließen oder sich verpartnern lassen wollen. Das heißt: Auch heterosexuelle Paare können sich verpartnern lassen und homosexuelle Paaren können heiraten.
Möglich gemacht hat das der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Erkenntnis vom 4. Dezember des Vorjahres. Darin hob das Höchstgericht jene gesetzlichen Regeln auf, die bisher verhindert hatten, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen können. Die alte Regelung, die noch bis 31. Dezember dieses Jahres gilt, widerspricht laut VfGH dem Gleichheitsgrundsatz.
Keine Anleitung vom Bund für Länder
Nur: Bis gestern hat der Bund, der in solchen Angelegenheiten eine Durchführungsverordnung erlassen sollte, wie die Länder, die ja für den Vollzug der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständig sind (zu der die Standesämter zählen, Anm.), keine solche Verordnung erlassen. Es gab auch keine Handlungsanleitung für die Länder. Etwa bei der Frage, wie ob eine Ehe, die in eine Verpartnerung umgetragen werden soll, davor rechtlich aufgelöst werden muss.
Also hat die Stadt Wien am Donnerstag ihre Handlungsanleitung für ihre Standesbeamtinnen und Standesbeamten veröffentlicht, die laut Meinung der Stadt sämtliche Fragen klärt und Rechtssicherheit für die Beamten schaffe. Auch die niederösterreichische Landesregierung hat ihre Standesbeamtinnen und –beamten für den Vollzug des neuen Gesetzes geschult und "das Bundesministerium für Inneres um Klärung von offenen Fragen in Erlassform ersucht".
Am Freitag erreichte die Länder dann doch ein Schrieb vom Bund, der dem KURIER vorliegt.
Auf knapp 1,5 Seiten erklärt der Bund, wie das neue Gesetz zu vollziehen ist. Kritik an diesem Schrieb kommt aus Wien: „Das Schreiben des Bundes thematisiert die juristisch eigentlich heiklen Fragen gar nicht“, sagt Mario Dujaković, Sprecher des zuständigen Stadtrats Peter Hanke (SPÖ). Anweisungen zu binationalen Ehen und zur Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen würden noch immer fehlen. „Das bedeutet auch, dass in all jenen fragen, zu denen sich der Bund nicht geäußert hat, immer noch ein rechtliches Restrisiko besteht.“
Etwa, wenn sich die Bundesregierung zu diesen Fragen erst „Im Nachhinein“ äußert und die „Ehe für Alle“ restriktiver regelt, als das VfGH-Erkenntnis unserer Ansicht nach auszulegen ist. Der Bund provoziere eine „Verunsicherung“, die Betroffenen und den StandesbeamtInnen gegenüber „unverantwortlich“ sei.
Wien will seine Rechtsauslegung (ausgearbeitet mit dem Anwalt Helmut Graupner, der die Ehe für alle zum Verfassungsgerichsthof brachte, Anm.) zu diesen Fragen wie geplant umsetzen.
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