Regierung erleichtert den Waffenbesitz - für manche
In der aktuellen Parlamentswoche wird eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen. Die Regierung hatte das Projekt bereits im November im Ministerrat beschlossen. Die Änderungen bringen sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen mit sich.
Jäger bei der Jagd werden, wenn die Novelle erwartungsgemäß durch das Parlament kommt, künftig auch Faustfeuerwaffen (genauer: Schusswaffen der Kategorie B) mit sich führen und Schalldämpfer als Gehörschutz verwenden dürfen.
Erleichterungen für Justizwachebeamte
Militärpolizisten und Justizwachebeamten soll zudem erleichtert werden, privat Waffen zu führen, wie es bereits jetzt für Polizisten geregelt ist.
Der Status von Sportschützen wird geregelt und das schrittweise Ansammeln von Waffen einfacher gemacht werden. Sie können nun bis zu zehn Waffen besitzen.
Stichwaffen-Verbot für Ausländer
Menschen, die weder aus EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen ("Drittstaatsangehörige"), wird durch die Novelle verboten, Waffen nach dem Waffengesetz zu besitzen. Für Schusswaffen gilt das bereits jetzt, diverse Messer werden nun in das Verbot miteinbezogen.
Anlass der Novelle ist auch eine EU-Richtlinie. Darin vorgesehen ist, dass große Magazine bei halbautomatischen Langwaffen verboten werden. Zudem werden auf Initiative der EU-Kommission die Regeln zur Nachverfolgung von Waffen verschärft. Dazu kommt auch eine Meldepflicht für Altbestands-Waffen.
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