Hintergrund: Am 10. Juli 2017 hatte Blümel, damals Wiener ÖVP-Stadtrat, ein SMS von Harald Neumann, damals Chef des Glücksspielkonzerns Novomatic, erhalten: „Guten Morgen, hätte eine Bitte: bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben!“ Blümel bat daraufhin den Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, um einen Rückruf bei Neumann: „Tu es für mich“.
Die WKStA führt Blümel deshalb als Beschuldigten im „Casinos-Akt“. Das sickerte bereits vor der Hausdurchsuchung auf Social Media durch. Nun stehen folgende Fragen im Raum: Hat die Novomatic an die ÖVP oder dieser nahe stehende Vereine gespendet? Gab es dafür Gegenleistungen? ÖVP und Novomatic bestreiten das vehement, Blümel legte am Freitag gar eine „eidesstattliche Erklärung“ vor.
Die Opposition fordert geschlossen Blümels Rücktritt, die ÖVP blies am Samstag zur Gegenoffensive: In einer parlamentarischen Anfrage an die Justizministerin fordert sie eine „volle Aufklärung der Vorgehensweise der WKStA“. VP-Justizsprecherin Michaela Steinacker fragt unter anderem, ob die „Beschuldigtenrechte“ Blümels verletzt wurden, da vorab publik war, dass Blümel als Beschuldigter geführt wird. Die Basis der Hausdurchsuchung sei zudem infrage zu stellen, da es weder eine Spende noch einen Termin mit Kurz gegeben habe.
Im Terminkalender von Novomatic-Gründer Johann Graf wurde zwar am 25. Juli 2017 der Name „Kurz“ eingetragen. Es soll sich aber um eine Verwechslung handeln. Laut Novomatic ist mit dem Eintrag nicht Sebastian, sondern Martina Kurz, Grafs Schwiegertochter, gemeint. Das erscheint zwar ungewöhnlich, ist aber nicht unmöglich. In der Begründung der Hausdurchsuchung hat die WKStA laut KURIER-Informationen nicht vermerkt, dass „Kurz“ jemand anderer sein könnte als der Kanzler. Unklar ist, ob in der richterlichen Entscheidung, die Hausdurchsuchung zu genehmigen, das auch berücksichtigt wurde. Blümel dementiert jedenfalls, einen Termin vermittelt zu haben.
Wie sehen Justiz-Insider die Ermittlungen? Im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung sprechen sie gegenüber dem KURIER von einem „kühnen Schluss“. Aus dem Akt ergebe sich – wenn überhaupt – ein Tatverdacht gegen Neumann, nicht gegen Blümel. Dieser trete lediglich als Dritter auf, der eine SMS empfängt und das Finanzministerium um einen Rückruf bittet. Um weitere Beweise zu finden, so zumindest der Eindruck, habe die WKStA nun seine Wohnung durchsucht. „Blümel kommt wie die Jungfrau zum Kind“, heißt es.
Franz Fiedler, ehemals Präsident des Rechnungshofs, äußerte sich gegenüber Ö1 am Samstag diplomatisch: Falls an den Vorwürfen gegen Blümel etwas dran sei, „kann man nur empfehlen, dass er möglichst bald zurücktritt“. Blümel weist indes alle Vorwürfe vehement zurück und möchte im Amt bleiben. Blümel drohe für die ÖVP zur lame duck („lahme Ente“) zu mutieren: „Er muss sich darüber im Klaren sein, dass er unter dem Brennglas der Öffentlichkeit steht und vermutlich mit ununterbrochenen Anwürfen konfrontiert werden wird“, meinte Fiedler, der betonte, dass auch für einen Minister die Unschuldsvermutung gelten müsse.
Sehr verstimmt zeigten sich die Grünen aufgrund der parlamentarischen Anfrage der ÖVP. Der Koalitionspartner versuche wiederholt, mit Nebelgranaten die WKStA, eine „wichtige Behörde“ im Kampf gegen Korruption, „in der Öffentlichkeit zu beschädigen“, meinte Justizsprecherin Agnes Sirkka Prammer.
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