Strompreiszuschuss schrumpft – auch Änderung bei Gewinnabschöpfung

Klimaministerin Leonore Gewessler, Finanzminister Magnus Brunner
ÖVP und Grüne setzten WIFO-Vorschlag bei Strompreisbremse um. Ab Juli übernimmt der Staat nur noch 15 Cent pro Kilowattstunde.

Auch vergangenen Dezember hatte Österreich mit 5,6 Prozent eine im EU-Vergleich hohe Inflationsrate. Gegenüber dem Jänner 2023, als sie bei 11,2 Prozent lag, ist sie aber deutlich gesunken. Das liegt vor allem an niedrigeren Energiepreisen. 

Gleichzeitig gilt in Österreich seit Dezember 2022 die Strompreisbremse. Vor Jahresende verlängerte die Bundesregierung die preissenkende Maßnahme bis Ende 2024. Sie deckelt einem Haushalt die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) seines Stromverbrauchs. Derzeit gilt: Bis zu einem Strompreis von 40 Cent pro kWh, müssen Haushalte maximal einen Nettopreis von 10 Cent pro kWh bezahlen. Der Staat übernimmt also maximal 30 Cent pro kWh.

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Was sich bei der Strompreisbremse ändert

Da die Strompreise stark gefallen sind, senkt die Regierung ab 1. Juli 2024 auch die Strompreisbremse. Den entsprechenden Plan präsentierten am Mittwoch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Ministerrat. 

  • Der Schwellenwert sinkt von 40 auf 25 Cent pro kWh - der Staat übernimmt ab Juli also maximal 15 Cent. Damit folgt die Regierung einem Vorschlag von WIFO-Chef Gabriel Felbermayr.
  • Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, bekommen auch im zweiten Halbjahr einen Zuschuss von 52,50 Euro pro Person.
  • Einkommensschwache Haushalte erhalten weiterhin einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten. Das sind bis zu 100 Euro.

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Die Änderung soll dazu führen, dass Stromanbieter ihre Preise senken und der Wettbewerb angekurbelt wird, heißt es von Seiten der Regierung. Kunden sollen gleichzeitig motiviert werden, Stromtarife zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Das Kalkül: Strom soll billiger werden und damit soll auch die Inflation weiter sinken.

Änderungen bei Gewinnabschöpfung

Gleichzeitig werden die Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen sowie die Erlösobergrenze für Stromerzeuger bis Jahresende verlängert. 

  • Für Öl- und Gasfirmen gilt: Es wird jener Betrag abgeschöpft, der die steuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2018 bis 2021 um mehr als 5 Prozent übersteigt. Hier gibt es eine leicht Verschärfung: 2023 wurden Übergewinne erst  ab 10 Prozent abgeschöpft.
     
  • Bei den Stromerzeugern wurden 2023 90 Prozent jener Erlöse pro Megawattstunde (MWh) abgeschöpft, die 140 Euro überstiegen. Das bleibt so. Ausnahme: Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 200 Euro je MWh - 2023 lag er noch bei 180 Euro.

Damit Erneuerbare auch über 2024 hinaus schneller ausgebaut werden, erhöht Türkis-Grün den Absetzbetrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten von 50 auf 75 Prozent. Das gilt dem Vernehmen nach für Investitionen bis 2027.

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Dass der "Österreichplan" der ÖVP, den am Freitag Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer in einer Rede in Wels präsentieren wird, in Teilen seit Montag publik wird, führt zu Fragen abseits der Strompreisbremse. Ob Rede wie Plan für vorgezogene Wahlen sprechen? Für Finanzminister Magnus Brunner nicht. Er spricht vom "guten Recht" des Parteichefs eine Rede zu halten und erachtet die Inhalte als positiv für den Standort. Klimaministerin Leonore Gewessler pflichtet Brunner insoferne bei, als dass es Nehammer freisteht, eine Rede zu halten. Dass dies "häppchenweise" geschieht, das sei eine gängige Kommunikationstaktik. Inhaltlich werde sie "groß etwas dazu sagen".

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