Obsorge: Auch Psychoterror gilt bald als Gewalt

Obsorge: Auch Psychoterror gilt bald als Gewalt
Die Justizministerin will den Gewaltbegriff im Gesetz erweitern

An der Wand hängt eine Kinderzeichnung. Sie überdeckt ein Loch, das der Vater im Zorn mit der Faust hineingeschlagen hat. Knapp neben dem Gesicht der Mutter. Diese Szene stammt aus der Netflix-Serie „Maid“.

Ähnliches kennt Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Frauenhäuser, auch aus der Realität. „Das ist besonders raffiniert. Vor Gericht, im Obsorgestreit, sagen Männer dann: Was denn? Ich habe sie nie direkt geschlagen.“ Vor Gericht zählen nur „harte Fakten“ – blaue Flecken oder Knochenbrüche.

Justizministerin Alma Zadić will das ändern. Im Rahmen der geplanten Reform des Kindschaftsrechts soll der Gewaltbegriff um psychische und ökonomische Gewalt erweitert werden (der KURIER berichtete). So sollen Väter, die Psychoterror machen, in ihren Kontaktrechten eingeschränkt werden – auch, wenn sie nie zugeschlagen haben. Und Mütter umgekehrt genauso.

Österreich setzt damit die Istanbul-Konvention um. Darin haben sich die EU-Staaten 2011 zu Maßnahmen gegen jede Form von häuslicher Gewalt verpflichtet.

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