Die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher hat die WKStA für ihre Ibiza-Ermittlungen heftig kritisiert. Nehmen Sie die Kritik ernst?
Ich möchte mich inhaltlich nicht äußern. Sie hat eine Beschwerde eingereicht, und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat auch eine Stellungnahme eingereicht. Das Oberlandesgericht wird entscheiden.
Auf welcher Seite stehen Sie?
Ich stehe auf der Seite des Oberlandesgerichts und der unabhängigen Rechtsprechung.
Kurz war der große Antreiber hinter Angriffen auf die Justiz. Erwarten Sie, dass es jetzt, mit einem neuen Kanzler, ruhiger wird?
Die Worte, die Karl Nehammer bisher wählt, sind versöhnlich und konsensorientiert. Ich gehe davon aus, dass die Justiz jetzt ruhig arbeiten kann und es keine parteipolitischen Angriffe mehr geben wird. Aber schauen wir mal.
Ist die Chance, dass die Koalition hält, jetzt größer?
Ich habe großes Vertrauen, dass wir zahlreiche Projekte umsetzen können. Die vordergründige Aufgabe ist jetzt, aus der Corona-Krise herauszukommen. Diese Regierung wird bis 2024 halten.
Apropos Projekte: Was wurde eigentlich aus dem Transparenzpaket?
Das besteht aus mehreren Teilen. In meiner Zuständigkeit liegt die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Wir stellen den Mandatskauf und die Vorteilsannahme von zukünftigen Amtsträgern unter Strafe.
Dieser Teil war ja schon im Frühjahr 2020 recht ausgereift. Warum beschließt man das nicht gesondert?
Das machen wir jetzt. Im Justizministerium sind wir fertig, es wird gerade mit der ÖVP politisch koordiniert.
Sie lösen Ihren Teil also aus dem Paket heraus. Was ist mit den anderen Teilen?
Das Parteienfinanzierungsgesetz wird im Parlament erarbeitet und ist in der finalen Phase. Das Informationsfreiheitsgesetz wurde begutachtet, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) arbeitet gerade die vielen Stellungnahmen ein. Ich bin überzeugt, dass das zügig erfolgt. (Anm.: Die Begutachtung endete vor acht Monaten).
Planen Sie Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung? Das Ibiza-Verfahren dauert jetzt auch schon zweieinhalb Jahre ...
Dieses Verfahren ist sehr umfangreich. Gerade hier braucht es zeitliche und personelle Ressourcen. Durch das Reduzieren der Berichtspflichten und die Erhöhung der Planstellen um zehn Prozent habe ich dafür gesorgt.
Mehr Ressourcen – aber sonst wird nichts geändert?
Ich habe eine Evaluierung der Großverfahren in Auftrag gegeben. Ein externes Institut schaut sich an, was beispielsweise im Bereich des Projektmanagements bisher gut funktioniert hat und was nicht. Mit den Ergebnissen Mitte des nächsten Jahres werden wir das ein oder andere anpassen.
2022 kommt eine Reform des Kindschaftsrechts. Was ist da geplant?
Ziel ist ein modernes Frauen- und Familienbild, wo Kinderrechte im Vordergrund stehen, und wir alle Familienformen berücksichtigen. Viele Frauen warten viel zu lange auf Unterhalt, das soll beschleunigt werden. Zusätzlich müssen wir den Gewaltschutz verbessern. Bei der Frage, ob der Vater das Kind sehen darf, wird nur physische Gewalt berücksichtigt. Gewalt kann aber auch psychisch oder ökonomisch sein. Das müssen wir im Gesetz abbilden und den Gewalt-Begriff erweitern. Wir setzen damit auch die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, Anm.) um.
Verstehe ich das richtig: Ein Vater soll sein Kind nicht sehen dürfen, wenn er sich seelisch grausam verhält?
Wir haben Rückmeldungen von Frauen- und Kinderschutzorganisationen, dass dieser Faktor bei den Gerichten nicht ausreichend Eingang findet. Deshalb müssen wir als Gesetzgeber stärker darauf schauen.
Abschließend: Der Grüne Bundeskongress steht an. Werden Sie Vize-Parteichefin?
Das ist kein Thema. Ich habe im Justiz-Ressort einige große Projekte umzusetzen.
Und bleibt Werner Kogler Parteichef?
Ja, er ist ein ausgezeichneter Parteichef.
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