Harte Kritik an der WKStA: "Rote Linie des Rechtsstaats wurde überschritten"

Laut Staatsanwalt bedingte die Erpressung den Suizid
Gabriele Aicher ist die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und geht mit den Methoden der WKStA hart ins Gericht. Sie reichte eine Beschwerde beim OGH ein.

Innerhalb der Justiz geht es wieder einmal rund. Vor allem eine Frau zeigt Mut. Genauer gesagt übt die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und damit oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften heftige Kritik an den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Im Mittelpunkt ihrer Beschwerde steht die Inseratenkorruptionsaffäre und die Hausdurchsuchungen vor allem beim Medienhaus Österreich. In einer Beschwerde vom 14. Oktober an den Obersten Gerichtshof bezeichnet die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher die Bewilligung der Hausdurchsuchung in dem Medienunternehmen als rechtswidrig.

"Gefahr für die Pressefreiheit"

In einem Pressestatement sagt Aicher dazu: "Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit. Diese ist für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft fundamental." 

Die WKStA wies die Vorwürfe zurück. 

Immer der gleiche Richter

Aber damit nicht genug: Zudem kritisiert die Expertin, dass alle Verfahren unter einem Dach gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geführt werden. "Die Tatsache, dass alle Verfahren gemeinsam unter dem Dach des Strafverfahrens gegen Heinz-Christian Strache geführt werden, hat zur Folge, dass dadurch die Zuständigkeit des Haft- und Rechtsschutzrichters von vornherein feststeht, und es immer derselbe Richter ist, der alle Entscheidungen in diesem Ermittlungsverfahren trifft, so etwa auch die Bewilligung von Zwangsmaßnahmen. Gleiches gilt für das Oberlandesgericht. Auch hier entscheidet in der zweiten Instanz immer derselbe Senat. Damit wird das Recht auf den gesetzlichen Richter systematisch unterlaufen.“, so Aicher.

 

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Die WKStA-Oberstaatsanwälte wie Gregor Adamovic werden kritisiert

Zufallsfunde rechtmässig?

Und in ihrer Beschwerde geht es mit ihrer Kritik an den Methoden der WKStA munter weiter. Sie hinterfragt zudem, ob die Zufallsfunde vom Handy des gestürzten Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid "ohne Einhaltung der üblichen Regularien für Überwachungsmaßnahmen" überhaupt eine "Anzeige" und somit im Akt verwertbar seien.

Der Verfassungsrichter und Anwalt Michael Rami sagte dazu im ORF-Mittagsjournal, Zufallsfunde seien immer verwertbar.

WKStA weist Vorwürfe zurück

Die WKStA wies die Kritik in einer Aussendung vom Freitag zurück, gab aber zu, dass sie es "irrtümlich" verabsäumt habe, für eine geplante Handy-Standortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen. "Nach der gerichtlichen Bewilligung erkannte die WKStA selbst noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis, hielt diesen Umstand transparent im Akt fest und wies das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) umgehend an, die Maßnahme nicht durchzuführen. Tatsächlich wurden die Standortdaten auch nicht erhoben", so die Staatsanwaltschaft.

 

Die darüber hinaus gehenden Kritikpunkte weise die WKStA "entschieden zurück". "Diese stehen aus Sicht der WKStA teilweise im Widerspruch zur Aktenlage, teilweise auch zur geltenden Rechtslage und suggerieren ohne ausreichende Tatsachengrundlage missbräuchliches Amtshandeln. In Anbetracht dieser Kritikpunkte legte die WKStA die Beschwerde mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Gericht vor. Das Oberlandesgericht Wien wird im Rechtsmittelverfahren über die Zulässigkeit dieser Beschwerdepunkte und die rechtliche und inhaltliche Berechtigung der Einwände entscheiden."

Was ist die Aufgabe einer Rechtschutzbeauftragten?

Sie ist ein unabhängiges, weisungsfreies und eigenständiges Organ der Rechtspflege. Zentrale Aufgabe der Rechtsschutzbeauftragten ist die Vertretung der Beschuldigtenrechte bei besonderen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere solange die Betroffenen aus ermittlungstaktischen Gründen keine Kenntnis von einer gegen sie geführten Ermittlungsmaßnahme haben dürfen.

Und was sagt Justizministerin Alma Zadic zu den Vorgängen in der Justiz? Sie schweigt zumindest bis jetzt. 

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Justizintern geht es rund, aber Ministerin Alma Zadic schweigt

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