In einer Angelegenheit dürfte es nicht zu einer EU-weiten Lösung kommen: Was gilt für Reisende, die mit einem Impfstoff immunisiert wurden, der von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) nicht zugelassen ist? Im Fall von Sputnik V betrifft das aktuell etwa viele Russen und Serben, aber auch EU-Staatsbürger aus Ungarn, die den Vektorimpfstoff erhalten haben.
Die EU-Kommission meinte auf KURIER-Anfrage, dass die Mitgliedsstaaten hier eigene Regelungen treffen sollen. In der Praxis dürfte das so aussehen: Ein EU-Staat, der stark vom Tourismus abhängig ist, lässt Sputnik-Geimpfte ohne Quarantäne einreisen – auch wenn es keine EMA-Zulassung für den Impfstoff gibt. Das ist dann erlaubt, wenn in besagtem Land für die eigenen Staatsbürger, die ebenfalls mit Sputnik geimpft wurden, dieselben Rechte gelten. Dieses Beispiel ist auf andere, nicht zugelassene Impfstoffe übertragbar. Das Gesundheitsministerium schloss einen österreichischen Alleingang eher aus: Man warte auf den Beschluss auf EU-Ebene und werde „alle Vorgaben im Sinne der grenzüberschreitenden Anerkennung umsetzen“, hieß es gegenüber dem KURIER.
Ebenfalls eine eher nationale Angelegenheit: Die technische Infrastruktur für den Grünen Pass müssen die Mitgliedsstaaten selbst zur Verfügung stellen. Die EU wird aber einen „Baukasten“ für eine App anbieten. Österreich arbeitet bereits an einer technischen Lösung für einen nationalen Grünen Pass. Das wäre an sich im Sinne der EU. Gut so?
Ärztekammer, Fachverbände der Wirtschaftskammer und die ÖG Telemed verneinen. Sie bemängeln in einem Positionspapier, dass Österreich „vorpresche“, sich nicht mit der „Software-Industrie“ abstimme und auf eine „koordinierte EU-weite Regelung“ warten solle.
Gesundheitsministerium: Datenschutzfolgenabschätzung wird erstellt
Das Gesundheitsministerium wies die Zweifel zurück: Die geplanten nationalen QR-Codes könnten für den Europäischen Pass leicht adaptiert übernommen werden. Zu Datenschutzbedenken ob der schnellen Umsetzung des Passes in Österreich hieß es: "Wir stehen rund um die Umsetzung der Digital Green Certificates sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene mit den relevanten Stellen im Bereich des Datenschutzes in Kontakt – diesen Austausch soll es auch bei allen weiteren Gesetzesanpassungen zur Ermöglichung des Grünen Passes geben. Es finden dazu auch laufend Abstimmungen ebenso wie die Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung statt."
Die digitale Umsetzung dafür dürfte noch bis Juni dauern. Bereits kommende Woche soll die gesetzliche Basis für Österreichs Grünen Pass stehen. Nationalrat und Bundesrat stimmen ab, ob Getestete und Geimpfte ab 19. Mai gleichgestellt sind. Die türkis-grüne Regierung hofft auf die Stimmen der SPÖ. Geimpfte sollen sich dann – so der Plan – ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung frei bewegen können.
Ab wann und wie lange der Grüne Pass für Geimpfte, Genesene und Getestete jeweils gelten wird, ist bisher weder in Österreich, noch in der EU klar geregelt. Die EU-Kommission geht – Stand jetzt – von keiner einheitlichen europäischen Lösung aus.
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