Als europaweite Lösung, um solche Nachteile abzufedern, wurde im EU-Energieministerrat etwa die Zufallsgewinnsteuer für Energieversorger beschlossen – die Österreich auch umgesetzt hat. Der Ertrag – geschätzte zwei Milliarden Euro – reicht aber nicht einmal für bereits beschlossene Hilfen aus.
Österreich hat zudem den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen im Rahmen einer EU-Richtlinie beschlossen. 30 Prozent ihrer Energieausgaben von Februar bis September 2022 werden gefördert.
Laut EU-Vorgabe könnte Österreich diese Hilfe erhöhen, bis 2023 ausdehnen und den Bezieherkreis ausweiten. Vertreter von ÖVP und Grünen halten diesen Weg gegenüber dem KURIER für den sinnvollsten – und den deutschen für eine Gießkannen-Lösung.
Deutschlands Fördermodell würde Österreich rund acht Milliarden Euro kosten, heißt es. Bleibt die Frage, ob sich die Bundes-ÖVP kurz für der Niederösterreich-Wahl gegen eine Länder-Forderung wehren kann. Die Zustimmung der Grünen müsste sie wohl teuer erkaufen.
Auch Österreichs Haushalten will die Regierung – neben der geltenden Strompreisbremse – noch einmal unter die Arme greifen. Vorzugsweise über einen erhöhten Heizkostenzuschuss, den bisher nur Geringstverdiener erhielten. Auch hier könnte der Bezieherkreis ausgeweitet werden. Vom Heizkostenzuschuss würden nicht nur Haushalte mit Gasheizung profitieren, sondern auch jene mit Öl- oder Pelletsheizung, die ebenso teurer wurden. Doch auch hier gilt: Deutschland hat für Haushalte eine Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Im Falle eines Gaspreisdeckels ließe sich Türkis-Grün am ehesten für das Austro-Model überreden, das beim Strom angewandt wurde: eine gestützte Grundversorgung, der Rest müsste zu Marktpreisen bezahlt werden. Das sei auch ein Sparanreiz, heißt es.
Nicht zuletzt im Gespräch ist ein weiterer „Kogler-Fünfhunderter“. Dabei handelt es sich um eine Idee des Vizekanzlers Werner Kogler. Die 500 Euro werden beim kommenden Steuerausgleich erstmals spürbar. Wer zwischen 1.100 und 1.800 Euro verdient, also über der Grenze für den Heizkostenzuschuss, der bekommt 500 Euro Negativsteuer als Energiekostenabsetzbetrag.
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