Einer der zentralen Kritikpunkte an der Strompreisbremse ist und bleibt, dass sie Haushalte mit niedrigem Stromverbrauch bevorzugt. Wer über 2.900 kWh verbraucht, muss darüber hinaus nämlich den vollen Preis bezahlen. Außer, es wohnen mehr als drei Personen in einem Haushalt. Für jede zusätzliche Person gilt dann ein Zusatzkontingent: 350 kWh werden zu 30 Cent pro kWh verrechnet, was einer Ersparnis von rund 100 Euro im Jahr entspricht.
Wie komme ich an dieses Zusatzkontingent?
Diese Frage bleibt weiterhin ungeklärt. Bis ins Frühjahr – eventuell im März – soll eine Lösung präsentiert werden. Zwar gilt auch diese Zusatzentlastung ab 1. Dezember, da aber die Regelung fehlt, wird sie rückwirkend von der Rechnung abgezogen. Entgegen älteren Ankündigungen soll auch dieser Betrag automatisch von der Rechnung abgezogen und muss nicht erst beantragt werden – falls möglich. Im Gegensatz zum Basismodell erhalten das Zusatzkontingent nur Personen, die in einem Haushalt hauptgemeldet sind. Das sei deshalb möglich, weil durch den 150-Euro-Energiekostenausgleich – dieser kann seit dem Frühjahr beantragt werden – ein Teil der Daten bereits dem Finanzministerium vorliegt.
Sehe ich auf meiner Rechnung, was ich mir durch die Strompreisbremse erspare?
Ja. Der Stromversorger muss ausweisen, zu welchem Tarif Sie den Strom bezogen hätten und wie viel Ihnen der Staat ersetzt. Laut Brunner bringt die Strompreisbremse pro Jahr 500 Euro Entlastung pro Haushalt. Sie gilt bis 30. Juni 2024 und kostet rund vier Milliarden Euro, die der Staat den Stromversorgern ersetzen muss.
Macht sich die Preisbremse ab Dezember auf der Rechnung bemerkbar?
Das hängt davon ab, wann der Kunde die Teilzahlungen tätigen muss. Grundsätzlich gilt: Sollte der Stromversorger zum Beispiel im Dezember oder Jänner noch zu hohe Beträge vorschreiben, muss er die Preisbremse für diese Monate bei der nächsten Abrechnung zusätzlich abziehen. Auch wichtig: Trotz Strompreisbremse ist es gut möglich, dass Ihre Stromkosten 2023 im Vergleich zum Vorjahr steigen.
Warum gilt die Strompreisbremse auch für Nebenwohnsitze?
Um sämtliche Hauptwohnsitze herauszufiltern, hätte das Zentrale Melderegister mit den Zählpunkten der Haushalte verschnitten werden müssen. Laut Regierung – und Experten, die mit dem Modell betraut wurden – war das datenschutzrechtlich nicht möglich, respektive erlaubt. Auch eine soziale Staffelung, also nach Einkommen, ließ sich nicht implementieren. Alternativ hätte man die Preisbremse auch über ein Antragssystem abwickeln können, was mangels Praktikabilität aber nicht infrage kam. Wird im Frühjahr nachjustiert? Das stand anfangs zur Debatte, derzeit sieht es aber nicht danach aus.
Inwiefern unterscheidet sich die Strompreisbremse von Deutschlands Energiepreisbremse?
Die Modelle der Strompreisbremse sind ähnlich, aber nicht ident. Deutschland deckelt einen vergleichbaren Durchschnittsverbrauch zu 40 Cent pro kWh. Der große Unterschied: Zusätzlich beschließt der Nachbar auch eine Gaspreisbremse, die für Haushalte und die Industrie gilt. Die SPÖ fordert (wie auch IV und WKO), dass Österreich nachzieht, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu bewahren. „Der deutsche Doppelwumms bringt auch Österreich in Zugzwang“, so SP-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter. Die Bundesregierung priorisiert vorerst allerdings einen erweiterten Energiekostenzuschuss für Unternehmen sowie einen höheren Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte.
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