Zu teure Energie: Drei weitere Spritzen für Einkommensschwache

Die hohen Energiekosten treiben insbesondere Einkommensschwache an die Grenze der Machbarkeit. Für diese besonders vulnerable Gruppe erarbeitet die Regierung derzeit weitere Unterstützungsleistungen. Dabei dürfte es sich um vorerst weitere drei Unterstützungsleistungen handeln.
1. Konkrete Unterstützungsleistungen zur Energiesicherung für Einkommensschwache, die ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können, dürften kurz vor der Finalisierung stehen, das erfuhr der KURIER am Mittwoch. Diese Hilfen sind im Rahmen des Wohnschirms von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) geplant und bereits im Lebenserhaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetz festgeschrieben. Bis 2026 stehen für den Wohnschirm - er wurde kürzlich erweitert - 84 Millionen Euro zur Verfügung - seit seinem Start im März wurden 5,4 Millionen Euro ausbezahlt.
Konkret werden durch den Wohnschirm bisher Personen vor der Delogierung bewahrt, die ihre Mietkosten und -schulden aufgrund der Teuerung nicht mehr stemmen können. Sie werden entweder beim Umzug in eine günstigere Wohnung unterstützt oder ihre Mietschulden werden übernommen.
Das soll jetzt erweitert werden. "Neben der Wohnungssicherung soll künftig auch eine Unterstützung von Menschen möglich sein, die ihre Energiekosten nicht mehr tragen können", heißt es aus dem Sozialministerium. Details zur Ausgestaltung wollte am Mittwoch niemand verraten. Aktuell sei man nur noch in „organisatorischer Abstimmung“, hieß es aus Rauchs Büro. Laut Gesetzestext handelt es sich aber um Pauschalleistungen. Zudem kann pro Haushalt einmal pro Jahr eine Unterstützungsleistung gewährt werden. Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Details sollen rund um den Jahreswechsel präsentiert werden.
Bei der Pressekonferenz zur Strompreisbremse am Mittwoch kündigten Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zwei weitere Spritzen für Einkommensschwache an:
2. Im Rahmen der Strompreisbremse erhalten Personen, die von der GIS befreit sind, einen Netzkostenzuschuss. Dadurch werden 75 Prozent der Netzkosten direkt auf der Rechnung der Netzanbieter erlassen, wobei die Grenze aber bei 200 Euro jährlich liegt. Das ist leicht umsetzbar, da die Daten der GIS-Befreiten bereits bei den Netzanbietern vorliegen - sie sind auch vom aktuell ausgesetzten Öko-Strombeitrag befreit, heißt es aus dem Büro Gewesslers.
3. Wahrscheinlich sei auch, dass der Bund die Heizkostenzuschüsse der Bundesländer für Einkommensschwache erweitern wird. Das hätte den Vorteil, dass man dafür die bereits bestehenden Systeme der Bundesländer nutzen könne und nur Details adaptiert, etwa die Beziehergruppe oder die Höhe des Zuschusses erweitert, heißt es aus Regierungskreisen. Gewessler hat dies bei der Pressekonferenz am Mittwoch vorgeschlagen. Details blieben noch offen.
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