Länder einig: Bei Leerstand sollen die Kassen klingeln
Wenn sich die Landeshauptleute heute, Freitag, unter dem Vorsitz von Markus Wallner (ÖVP) am Bodensee treffen, dann steht dabei ein Thema im Fokus: Die aktuelle Teuerungswelle und mögliche Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung.
Behandelt wird dabei auch ein Vorstoß von Tirols VP-Landeshauptmann Günther Platter. Er will, dass die Länder ein Werkzeug in die Hand bekommen, mit dem sie den ohnehin schon seit Jahren steigenden Wohnkosten entgegenwirken können. Konkret sollen Wohnungseigentümer mit saftigen Leerstandsabgaben dazu bewegt werden, Immobilien nicht ungenutzt zu lassen.
Ohne Lenkungseffekt
Zwar wurde in der Steiermark gerade eine solche Abgabe auf Leerstand beschlossen, die – je nach Wohnungsgröße – bis zu Tausende Euro jährlich betragen kann. Und Salzburg und Tirol bereiten gerade ähnliche Gesetze vor. Aber so paradox es klingt:
Solche Steuern dürfen keinen Lenkungseffekt haben. Denn damit, das hat der Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit entschieden, würden die Länder ihre Kompetenz überschreiten.
Die Bewirtschaftung von Wohnraum ist nämlich Bundessache, so sieht es das sogenannte Volkswohnungswesen vor, das in der Verfassung verankert ist. Darum will Platter, dass diese Zuständigkeit – mit Ausnahme des Teils, der das Recht gemeinnütziger Bauträger regelt – verländert wird.
Ob sich alle Landeshauptleute dieser Forderung an den Bund anschließen würden, war zunächst noch ungewiss. Zurückhaltend waren aber ohnehin nur die VP-Landeshauptleute aus Oberösterreich und der Steiermark, Thomas Stelzer und Hermann Schützenhöfer.
„Es gibt aus ÖVP- und SPÖ-geführten Ländern Interesse an einer Leerstandsabgabe mit Lenkungseffekt“, heißt es aus dem Büro von Platter. Hier ortet man zudem „einen Grundkonsens für die Forderung“ unter den Landeshauptleuten. Im Umfeld von SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig war man indes bereits im Vorfeld des Treffens überzeugt: „Das wird beschlossen.“
Stelzer auch dafür
Dafür spricht auch, wie sich der oö. Landeshauptmann Stelzer gegenüber dem KURIER äußert: „Ich bin für die Kompetenzverschiebung Richtung Länder. Ob es in weiterer Folge zu weiteren Eigentumseingriffen kommen wird, muss man sehr sorgfältig abwägen. In Oberösterreich gibt es ja bereits eine Freizeitwohnungspauschale.“
Es würde aber ohnehin jedem Bundesland selbst obliegen, wie sehr es den möglichen Spielraum nützt. Ob sich dieser auch bei der Einhebung von Abgaben von Freizeitwohnsitzen vergrößern würde, wenn die Länder das Volkswohnungswesen übertragen bekommen, treibt indes bereits die Besitzer solcher Domizile um.
„Das ist eine spannende Frage, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. „Aber beim Besteuern einer Wohnung, die ich verwende, kommt ein anderer Ansatz ins Spiel.“ Wiewohl der Experte durchaus noch Luft nach oben bei den Abgaben auf Freizeitwohnsitze sieht, wie es sie etwa auch schon in Tirol gibt.
Klar ist: Egal ob unvermietete Wohnung oder selten genutzter Freizeitwohnsitz – beides kann den Wohnungsmarkt verknappen, was die Preise steigen lässt.
Abgaben mit oder ohne Lenkungseffekt lassen aber in jedem Fall die Gemeindekassen klingeln, die vielfach schon vor der pandemiebedingten Wirtschaftskrise Löcher aufwiesen.
Bevor der Einnahmenkuchen gebacken und verteilt werden kann, wäre aber zunächst eine Verfassungsänderung für die Kompetenzverschiebung nötig. ÖVP, Grüne und SPÖ hätten gemeinsam die ausreichende Zahl an Nationalratsmandataren.
Zieht Bundes-VP mit?
Die SPÖ wäre zweifelsohne an Bord, zumal der mächtige Wiener Bürgermeister das Vorhaben unterstützt. Die Grünen treten ohnehin für hohe Leerstandsabgaben ein. Doch die Position der Bundes-VP ist noch unklar. Hier wollte man sich bislang nicht zum Platter-Vorstoß äußern. Wenn nun alle VP-Landeshauptleute an einem Strang ziehen, heißt es wohl: Farbe bekennen.
Kommentare