Leerstandsabgabe in Graz ab 2023: „Wohnen ist keine Ware“
Erst am Dienstag hat der Landtag Steiermark jenes Gesetz beschlossen, das eine Leerstands- oder Zweitwohnsitzabgabe ermöglicht. Und bereits am Donnerstag griff die Stadt Graz zu: Die SPÖ brachte einen Dringlichkeitsantrag ein, wonach die Abgabe auf dauerhaft leerstehende Wohnungen bereits ab 2023 eingeführt werden soll.
Da die Sozialdemokraten Teil der Regierungskoalition im Rathaus sind, auch wenn sie anders als KPÖ und Grüne nicht im Stadtsenat sitzen, war die Mehrheit für diesen Antrag gesichert. „Grund und Boden dürfen keine Spekulationsobjekte sein“, betonte SPÖ-Stadtparteiobmann Michael Ehmann. „Wohnen ist keine Ware, vorsätzlich produzierter Leerstand als Wertanlage geht zulasten der Allgemeinheit.“
Das Landesgesetz ermöglicht es Gemeinden, von Eigentümern Geld zu kassieren, wenn sie ihre Wohnungen zur Gänze leer stehen lassen. Allerdings sind die Summen nicht besonders hoch, sie liegen bei höchstens zehn Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung wären das also maximal 1.000 Euro an zusätzlichen Kosten jährlich.
Doch wie viele Objekte in Graz sind eigentlich dauerhaft unbewohnt? Das ist trotz jahrelanger Debatten um Wohnraum nicht klar. Noch unter der ÖVP-FPÖ-Vorgängerregierung wurde eine Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben, allerdings: Diese Ergebnisse liegen noch nicht vor und betreffen zudem nur zwei von 17 Bezirken, Geidorf und Jakomini.
Erhebung nötig
Im Vorjahr wurde von mehreren Seiten eine Zahl kolportiert: Rund 38.000 Wohnungen stünden demnach in Graz ständig leer, doch das war eher eine Schätzung. „Aus meiner Sicht wird es eine Leerstandsergebung brauchen“, kommentiert SPÖ-Graz-Chef Ehmann. Hannes Schwarz. SPÖ-Klubobmann im Landtag, spricht von „Immobilienhaien“, die man so treffen wolle: „Es hat Hunderte Neubauprojekte mit Tausenden Wohneinheiten allein in den vergangenen beiden Jahren gegeben. Aber im selben Zeitraum nur einen Bevölkerungszuwachs von knapp 800 Personen“, rechnet Schwarz vor. „Wer eins und eins zusammenzählt, weiß: Spekulanten und wohlhabende Menschen missbrauchen den Wohnraum in Graz als Wertanlage.“
Auch wenn wegen der geringen Zusatzkosten der Lenkungseffekt schmal sein dürfte, werde die Stadt die Möglichkeit nützen, versichert Ehmann. Tatsächlich sind die Möglichkeiten der Bundesländer begrenzt. Es gibt zwar Expertisen, wonach die Länder den Kommunen solche Abgaben ermöglichen dürfen, doch die Gutachten warnen davor, die Kosten zu hoch anzusetzen – sonst liefen die Landesgesetzgeber Gefahr, verfassungswidrig zu handeln.
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