Kurz-Prozess: Diversion für Glatz-Kremsner ist rechtskräftig

Kurz-Prozess: Diversion für Glatz-Kremsner ist rechtskräftig
Die Ex-Casinos-Chefin war Erstbeschuldigte im Prozess wegen Falschaussage. Für sie ist die Sache jetzt ausgestanden, für Kurz und Bonelli geht es am 11. Dezember weiter.

Bettina Glatz-Kremsner, Ex-Casinos-Chefin und Ex-Vizeparteichefin der ÖVP, kann aufatmen: Die Diversion, die ihr bereits an Tag 1 im so genannten Kurz-Prozess angeboten wurde, ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts am Dienstag bestätigt. 

Die pensionierte Managerin hat die ihr vom Gericht auferlegte Geldbuße von 104.060 Euro bezahlt, die WKStA hat dagegen kein Rechtsmittel eingelegt - die Sache ist damit erledigt. 

➤ Hier der 1. Prozesstag zur Nachlese: 104.060 Euro Geldbuße für Glatz-Kremsner

Bei einer Diversion wird gegen die Zahlung einer Geldbuße von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, allerdings nur unter der Bedingung, dass der oder die Angeklagte Verantwortung übernimmt. 

Glatz-Kremsner war vorgeworfen worden, als Auskunftsperson im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben, den FPÖ-Vertrauten Peter Sidlo nicht in dessen Ambitionen unterstützt zu haben, Casag-Finanzvorstand zu werden. Sie selbst zeigte sich in ihrer Befragung durch den Richter Michael Radsztics Mitte Oktober ein: "Ja, ich habe Fehler gemacht." Anders als ihre beiden Mitangeklagten Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli, die ihre Verteidigung deutlich angriffiger anlegen. 

➤ Lesen Sie hier die Analyse: Die Strategien im Kurz-Prozess: Umkehr versus Angriff

Erneut als Zeugin?

Die WKStA sprach sich "aus generalpräventiven Gründen" bei der Verhandlung gegen eine diversionelle Erledigung aus, verzichtete nun aber darauf, Rechtsmittel gegen die richterliche Entscheidung einzubringen. Das Verfahren wird somit eingestellt und die 61-Jährige bleibt unbescholten.

Die Tatsache, dass Glatz-Kremsner nun ihren Angeklagten- bzw. Beschuldigtenstatus los ist, könnte für die WKStA ein Vorteil sein: Sie könnten die Ex-Casinos-Chefin, die für einige Zeit auch Vize-Chefin der ÖVP unter Kurz und 2017 Teil des Verhandlerteams der türkis-blauen Koalition war, erneut als Zeugin laden - unter Wahrheitspflicht und mit weniger Handhabe, sich zu entschlagen. 

Und so geht's weiter

Der Prozess der verbliebenen Angeklagten Kurz und Bonelli wird am 11. Dezember fortgesetzt - es steht der seit Langem mit Spannung erwartete Auftritt von Zeuge Thomas Schmid an. Der KURIER wird - wie an den bisherigen vier Prozesstagen - live aus dem Großen Schwurgerichtssaal berichten. 

Fahrplan für Kurz-Prozess steht: Schmid kommt am 11. Dezember

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