Kommen nach Ibiza-Video auch Kurz-SMS in den U-Ausschuss?

Kommen nach Ibiza-Video auch Kurz-SMS in den U-Ausschuss?
Justiz muss wegen VfGH-Entscheids das ganze Material liefern. Laut Verfassungsjurist könnte sich für die Opposition nun eine weitere Tür öffnen.

Ein Transkript, das zum Großteil geschwärzt war – das erzürnte Anfang September die Opposition. Sie zog vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) – und bekam nun Recht: Das Justizministerium muss dem Untersuchungsausschuss das volle, unzensierte Ibiza-Video liefern – Bild, Ton und Transkript.

Die großflächige Schwärzung war damit begründet worden, dass nur jene Teile, die strafrechtlich relevant seien, in den Akt kämen. Die Opposition argumentierte dagegen, dass es dem U-Ausschuss ja um die Aufklärung der politischen Verantwortung gehe – und die gehe viel weiter als die strafrechtliche.

Das sehen die Höchstrichter genauso: Das Ministerium muss alles liefern, das für den Untersuchungsgegenstand „abstrakt relevant“ ist. Justizministerin Alma Zadić hat nun angekündigt, der Forderung „ehestmöglich“ nachzukommen – was allerdings eine heikle Aufgabe ist.

Geheimhaltung heikel

Zu berücksichtigen ist einerseits, dass ein Strafverfahren läuft. Die Weitergabe bestimmter Unterlagen könnte die Ermittlungen gefährden. Will die Justiz diese zurückhalten, bräuchte es ein Konsultationsverfahren, an dem sich auch die Fraktionen im U-Ausschuss beteiligen. In Streitfällen müsste wieder der VfGH angerufen werden.

Zweitens gilt es, Persönlichkeitsrechte zu schützen. Manches, was die Ex-FPÖ-Männer Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus da im Sommer 2017 auf Ibiza geplaudert haben, war privat.

Deshalb wird das Ministerium für einzelne Teile des Materials verschiedene Klassifizierungsstufen festlegen. Die Fraktionen des U-Ausschusses könnten dann eine Abstufung beantragen. 1 bedeutet unbedenklich, 2 vertraulich, 3 geheim und 4 streng geheim.

Videopassagen der Stufe 1 könnten im U-Ausschuss gezeigt werden, jene der Stufe 2 nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bei 3 und 4 würden sich die Mandatare strafbar machen, wenn sie die Inhalte nach außen kommunizieren. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft.

Vizekanzler-Kanzler-Korrespondenz

Soweit zum Prozedere – der VfGH-Entscheid könnte aber noch eine Türe öffnen. Das Ministerium hat ja auch die Handynachrichten zwischen Ex-Vizekanzler Strache und Kanzler Sebastian Kurz, die auf Straches Handy sichergestellt wurden, zurückgehalten – mit ähnlicher Begründung wie beim Ibiza-Video: Sie seien für den Strafakt nicht relevant.

Politisch dürften sie aber durchaus relevant sein. Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk sieht im KURIER-Gespräch gute Chancen für die Opposition, die die Herausgabe schon länger fordert: „Der Logik des aktuellen VfGH-Erkenntnis folgend, gehe ich davon aus, dass auch die Korrespondenz nicht ’vorzensiert’ werden darf. Das Höchstgericht hat klargestellt, dass zugunsten der parlamentarischen Aufklärung größtmögliche Offenheit geboten ist.“

Die Neos haben die Übermittlung der Strache-Kurz-Korrespondenz schon einmal beantragt und überlegen nun, vor den VfGH zu ziehen, wenn das Ministerium nicht liefert.

Ladung an Glawischnig

Den Gang zum VfGH kündigt auch die ÖVP an: Und zwar, um die Ladung von Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Auskunftsperson durchzusetzen. Am Donnerstag haben SPÖ, FPÖ, Neos und Grüne die Ladung abgelehnt.

ÖVP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Gerstl fände Glawischnig aber durchaus spannend: Die ist seit 2018 beim Glücksspielkonzern Novomatic beschäftigt, auch sie habe in ihrer Funktion „vielseitigen Kontakt“ zu politischen Entscheidungsträgern gehabt.

Dass die Grünen die Ladung ihrer Ex-Chefin abgelehnt haben, findet Gerstl enttäuschend: „Der Aufklärungswille sollte nicht an der Schwelle zur eigenen Partei enden.“

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