Nach VfGH-Entscheid: Justizministerin will Video "ehestmöglich" liefern

VFGH ?SICHERHEITSPAKET?: VERFASSUNGSRICHTER
Höchstgericht gibt Antrag von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos recht. Als nächstes zieht die ÖVP vor den VfGH: Ex-Grünen-Chefin Glawischnig soll geladen werden.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner laufenden Session entschieden, dass dem Ibiza-U-Ausschuss das entsprechende Video in voller Länge zur Verfügung gestellt werden muss.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) kündigt nun an, das Ibiza-Video "ehestmöglich" dem Untersuchungsausschuss vorzulegen. In einer Aussendung begrüßte sie "die abschließende Lösung dieser wichtigen bislang noch ungeklärten Rechtsfrage" durch den Verfassungsgerichtshof.

"Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss das Ibiza-Video inklusive jener Passagen erhalten kann, die formal von der Staatsanwaltschaft nicht zum Ermittlungsakt genommen wurden", sagte Zadic. Sie werde daher anweisen, "das Video in Entsprechung des Erkenntnisses des VfGH dem U-Ausschuss vorzulegen".

Sowohl die Justiz als auch der Ausschuss arbeite auf Grundlage von Gesetzen: "Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine für die Rechtsentwicklung wichtige Klärung vorgenommen."

Schwärzungen nicht begründet

SPÖ, FPÖ, Neos und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte erhalten hatte. Dies war laut VfGH unzulässig, weil das Justizministerium die Schwärzungen nicht begründete.

Dabei hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 8. Juni 2020 das vollständige Videomaterial erhalten. Dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden aber nur jene Teile und Abschriften des Videos, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft wurden.

Diese Vorgehensweise hat der Verfassungsgerichtshof nicht akzeptiert. In ihrem Erkenntnis betonten die Höchstrichter, dass Justizministerin Zadic verpflichtet ist, auch Unterlagen vorzulegen, die formal nicht zum Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft genommen wurden.

Auch die im Verfahren vorgebrachte Behauptung des Justizministeriums, wonach die geschwärzten Passagen gar nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst wären, lassen die Verfassungsrichter nicht gelten. Sie betonen, dass dieses Argument schon zuvor dem Ausschuss gegenüber hätte vorgebracht und begründet werden müssen.

Ton, Bild und Transkript

"Der pauschale Verweis allein darauf, dass bestimmte Akten und Unterlagen nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, kann das Zurückhalten von Informationen allerdings nicht rechtfertigen", heißt es im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs.

Und: "Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss (...) das Ton- und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen."

Allerdings hat die Justiz weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würde. Auch das hält der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest.

In diesem Fall müsste Zadic ein "Konsultationsverfahren" einleiten. Die nun ausgesprochene Vorlageverpflichtung hindere Zadic nicht daran, ein solches Verfahren zu verlangen, wenn sie dies für erforderlich erachten sollte, heißt es in dem Erkenntnis. Sollte es dabei Meinungsverschiedenheiten geben, wäre wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Die Oppositionsparteien SPÖ, Neos und FPÖ sehen sich nun durch das Erkenntnis des Höchstgerichtes bestätigt, wonach Justizministerin Zadic (Grüne) dem Untersuchungsausschuss das gesamte Video "ungeschwärzt" vorlegen muss. Die Reaktionen der drei Fraktionen fielen hoch erfreut aus. 

"Sieg für die Aufklärung"

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ortete in der VfGH-Entscheidung, die nach seinem Dafürhalten dem gemeinsamen Antrag "in vollem Umfang" recht gegeben habe, einen "Sieg für die Aufklärung".

Für Krainer ist das Erkenntnis auch über den Anlassfall hinaus für die Arbeit des U-Ausschusses bedeutsam, insofern dass auch das Bundeskanzleramt bzw. andere Ministerien die Lieferung von Akten und Unterlagen verweigerten. Daher sei es "kein Zufall, dass die ÖVP im Untersuchungsausschuss die einzige Partei war, die den Antrag an den VfGH nicht unterstützt hat."

Neos: "Corpus Delicti geschwärzt und manipuliert"

Erfreut reagierte naturgemäß auch die pinke Fraktionsführerin Stephanie Krisper: "Wir haben immer gesagt, dass es völlig absurd ist, wenn das österreichische Parlament wegen des Ibiza-Videos einen Untersuchungsausschuss einsetzt - und dann das Corpus Delicti nur geschwärzt und manipuliert übermittelt bekommt."

Traurig sei jedoch, dass man dafür das Höchstgericht habe anrufen müssen, "was natürlich wertvolle Zeit kostet", so Krisper. Auch über die Zulässigkeit der Beweisthemen habe der VfGH ja entscheiden müssen, nachdem die Regierungsparteien ÖVP und Grüne den U-Ausschuss massiv beschneiden hätten wollten.

Die Regierungsparteien, insbesondere die ÖVP, müssten nun aufhören, den U-Ausschuss zu blockieren, findet Krisper und drängt einmal mehr auf die Übermittlung sämtlicher sichergestellter Chats und Korrespondenzen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Auch müsse die "überfällige Übermittlung" der Zeugeneinvernahme des Kanzlers rund um dessen "haltlose Vorwürfe" gegenüber der ermittelnden WKStA dem U-Ausschuss übermittelt werden.

FPÖ: Erfreut über "Rechtssicherheit"

Wenig überraschend ist das VfGH-Erkenntnis auch für FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker, sei doch das Höchstgericht der Argumentation der Antragsteller im Wesentlichen gefolgt.

Hafenecker freute sich auf APA-Anfrage über die "Rechtssicherheit" und betonte, dass die Entscheidung viel weitreichender sei. Schließlich klassifiziere der VfGH das öffentliche Interesse des U-Ausschusses höher als die Persönlichkeitsrechte Dritter. Daher könne man die Entscheidung gar nicht hoch genug ansehen. Die permanenten Verzögerungsversuche müssten nun endlich der Vergangenheit angehören, meinte der blaue Fraktionsführer.

Grüne: "Wahrung der Persönlichkeitsrechte"

Die Grüne Fraktionschefin im Untersuchungsausschuss, Nina Tomaselli, begrüßt die Entscheidung des VfGH zur Übermittlung des Ibiza-Videos.

Aus ihrer Sicht klärt das Erkenntnis auch, dass der Ausschuss Informationen der Justiz erhalten kann, die zwar nicht strafrechtlich, wohl aber politisch relevant sind. Durch die Unterlagen berührte Persönlichkeitsrechte will sie durch die Vergabe entsprechender Geheimhaltungsstufen wahren.

"Dieses Erkenntnis bedeutet für uns, dass wir natürlich auch mehr Zugriff auf mehr Informationen haben", sieht Tomaselli eine Bedeutung über das Ibiza-Video hinaus. Wichtig sei allerdings die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, sowohl von unmittelbar Betroffenen als auch von Dritten. "In solchen Fällen haben wir im Untersuchungsausschuss durch die Geheimhaltungsstufen Möglichkeiten, damit sehr, sehr pfleglich umzugehen", betont die Grüne.

Tomaselli geht davon aus, dass jene Passagen des Ibiza-Videos, die Persönlichkeitsrechte berühren, der Geheimhaltungsstufe 2 unterliegen werden. Damit könne man die Passagen ausschließlich in den Räumlichkeiten der Parlamentsdirektion sichten und nur unter Ausschluss der Medienöffentlichkeit besprechen.

ÖVP will Ex-Grünen-Chefin Glawischnig laden

ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl hat das Erkenntnis des VfGH als "wichtige Orientierung für die künftige Arbeit" bezeichnet und betont, dass jetzt Zadic am Zug sei.

Zudem will die ÖVP nun ebenfalls das Höchstgericht anrufen, da die Ladung der ehemaligen Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig von den anderen Fraktion abgelehnt worden war. Glawschnig hatte nach ihrem Ausscheiden aus der Politik Anfang 2018 beim Glücksspielkonzern angedockt, was ihr heftige Kritik aus den Reihen der Grünen brachte. Glawischnig trat wegen des Novomatic-Jobs aus der Partei aus.

Für Gerstl ist die Ablehnung der Ladung Glawischnigs durch die anderen Fraktionen nicht nachvollziehbar, da diese "doch in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt" gewesen sei. Auch habe sie in ihrer Funktion "vielseitigen Kontakt" zu politischen Entscheidungsträgern gehabt. "Vor allem die Ablehnung der Ladung durch die Grünen im U-Ausschuss hat mich sehr überrascht. Aufklärungswille sollte nicht an der Schwelle zur eigenen Partei enden - unser Job ist es, den Ibiza-Skandal restlos aufzuklären", meinte Gerstl.

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