Justizministerin will „mehrere Hundert Insassen“ entlassen
Die Volksanwaltschaft stellte schwere Mängel bei der Versorgung psychisch Kranker in Haft fest. Was Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) dazu sagt und wo das Projekt Bundesstaatsanwaltschaft steht.
KURIER: Ein 17-jähriger Häftling hat in Krems acht Monate lang keinen Psychiater gesehen, obwohl er einen gebraucht hätte. Ist das für Sie als Ressortchefin akzeptabel?
Anna Sporrer: Natürlich ist das überhaupt nicht akzeptabel. Wir analysieren den Bericht der Volksanwaltschaft und ich habe bei der Generaldirektion für den Strafvollzug bereits veranlasst, Einzelfälle prüfen zu lassen. Wir wussten aber schon vor diesem Bericht, dass im Strafvollzug eine sehr ernste Situation herrscht. Ich habe auch schon Maßnahmen getroffen.
Die Ausweitung der Fußfessel, die erleichterte bedingte Entlassung gibt es seit September des Vorjahres. Was planen Sie noch?
Wir wollen die Belagszahlen reduzieren. Auf die unbedingten Strafen haben wir keinen Einfluss, das sind Entscheidungen der unabhängigen Richter. Es gibt ein Ost-West-Gefälle, offenbar wird im Osten strenger gestraft, damit wird sich die Richtervereinigung intern auseinandersetzen. Was wir als Regierung tun können, ist, neue Regelungen für bedingte Entlassungen zu schaffen.
Und zwar?
Mir schwebt eine einmalige Aktion vor: Insassen, die sich bei Vollzugslockerungen schon bewährt haben, wo die Freigänge reibungslos abgelaufen sind und die nicht mehr als 18 Monate Strafe haben, könnten vorzeitig mit einer Probezeit entlassen werden. Unsere Legistik arbeitet an einem Entwurf, dann gehen wir in der Koalition in die Verhandlungen.
Wie viele Insassen könnten da entlassen werden?
Mehrere Hundert, wenn wir andere Maßnahmen, die wir planen, dazuzählen. Wir wollen auch das Modell „Haft in der Heimat“ verstärken.
Der Überbelag wäre damit auf einen Schlag weg?
Der Effekt wäre auf jeden Fall schnell spürbar.
Die Volksanwaltschaft sagt, im österreichischen Strafvollzug würden „systemisch Menschenrechte verletzt“.
Wir sind im Gegenteil gerade systematisch dabei, menschenrechtskonformen Strafvollzug zu gewährleisten.
Was bedeutet, dass es diesen momentan nicht gibt.
Wir haben ihn in vielen Fällen, nicht in allen. Es werden laufend Empfehlungen der Volksanwaltschaft umgesetzt und ich schaue darauf, dass wir da konsequent sind.
Wann kommen die Bodycams für die Justizwache?
Bis zum Sommer. Wir sind in der finalen technischen Abklärung.
Welche Empfehlungen setzen Sie als Nächstes um?
Wir werden bis Anfang 2027 eine weitere psychiatrische Abteilung für den Normalvollzug einrichten.
Viele Planstellen sind schon jetzt nicht besetzt, vor allem im psychiatrischen und psychologischen Dienst.
Ja, wir konkurrieren am Arbeitsmarkt mit anderen Einrichtungen. Das ist natürlich eine Frage der Bezahlung. Ich habe die Zusage des Finanzministers, Mittel umzuschichten.
Sind uns als Gesellschaft Kriminelle und psychisch Kranke egal? Hauptsache, sie sind weggesperrt?
Wir müssen als Gesellschaft viel früher hinschauen: Es gibt das Phänomen, dass der Mischkonsum aus Alkohol und Drogen Psychosen auslöst. Diese Menschen werden aus der Psychiatrie entlassen, wenn keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, bekommen Medikamente, nehmen diese aber nicht, weil sie wegen ihres Krankheitsbildes nicht einsichtig sind. Dann kommt ein psychotischer Schub, sie werden straffällig – und landen im Strafvollzug, obwohl das Menschen sind, die in erster Linie Hilfe brauchen. Ich bin im Austausch mit dem Gesundheitsministerium, damit wir da gemeinsam aktiv werden.
Themenwechsel zum Projekt Bundesstaatsanwaltschaft. Bleibt es dabei, dass das Parlament die Mitglieder wählt?
Eine parlamentarische Mitwirkung ist im Regierungsübereinkommen und in einem Ministerratsvortrag festgelegt. Das ist eine Vorgabe, an der ich festzuhalten habe.
Etliche hohe Vertreter der Justiz sagen, das ist ein Einfallstor für parteipolitischen Einfluss. Ich verstehe diese Befürchtungen und teile sie, und ich werde sicher keinem Modell zustimmen, wo der Anschein einer parteipolitischen Einflussnahme auf die Auswahl dieser Personen besteht. Ich bin die Advokatin einer wirklich unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Aber eine gewisse demokratische Legitimierung muss es geben.
Warum? Sie sind als aktuelle Weisungsspitze auch nicht demokratisch legitimiert. Niemand hat Sie gewählt, die SPÖ hat Sie ausgesucht.
Das ist jetzt aber die Weichenstellung. Das Parlament ist eine wichtige demokratische Einrichtung.
Und ein Ort für Packelei und Streit – gerade wenn es um Postenbesetzungen geht.
Die Kommission legt eine Liste an Namen fest, und es wird nicht passieren, dass das Parlament da jemanden hinausschießt oder hereinholt.
Und die Bestelldauer?
Ich bin offen für eine längere Amtsdauer als die sechs Jahre, die im Ministerratsvortrag fixiert sind.
Also diesen Punkt schnüren Sie auf, die parlamentarische Mitwirkung aber bleibt?
Ja, weil ich dem etwas abgewinnen kann und vom Idealtypus der Demokratie ausgehe, und nicht von Packelei und Streit.
Wie geht es Ihnen mit der ÖVP in den Verhandlungen, die angeblich ja blockiert? Stehen Sie irgendwann auf und sagen: Dann eben nicht?
Es geht mir wunderbar, wir kommen voran. Aufgeben werde ich sicher nicht, weil auch die EU von uns eine Entkoppelung von Staatsanwaltschaften und Politik verlangt. Ich habe einen langen Atem.
Einen langen Atem brauchen wir Journalisten im Postenschacher-Prozess gegen August Wöginger in Linz, wo ein Liveticker-Verbot verhängt wurde. Was halten Sie davon?
Das war eine Einzelentscheidung eines Schöffensenats, die ich nicht kommentiere. Aber es gibt Stimmen aus der Rechtswissenschaft, die daran zweifeln, dass unsere aktuelle Strafprozessordnung ausreicht. Es gilt bereits das Prinzip, dass Zeugen nicht im Saal sein dürfen, wenn Beschuldigte und andere Zeugen aussagen, um eine Beeinflussung zu vermeiden. Liveticker sind ein neues Phänomen.
Und Sie wollen über ein Liveticker-Verbot diskutieren?
Ich werde meine Fachabteilung beauftragen, sich anzuschauen, ob hier nach einer Entscheidung, die der OGH schon zum Buwog-Prozess getroffen hat, Fragen offen sind.
Relativ neu ist das Phänomen der Deep Fakes – siehe die Causa Collien Fernandes.
Wir haben das Thema im Rahmen der Richtlinie gegen Gewalt an Frauen auf der Agenda und denken da an ein Verbot von sexualisierten, KI-generierte Bildern, die missbräuchlich verwendet werden.
Zum Abschluss: Es herrschte Verwunderung, dass Ihr Ehemann bei der Präsentation von Peter Pilz’ Buch zur Pilnacek-Causa war. Darin attackiert Pilz die Oberstaatsanwaltschaft; und es wird gegen ihn ermittelt, weil er geschrieben hat, eine Staatsanwältin sei „dümmer als die Ministerin erlaubt“.
Ich werde meinem Mann nichts verbieten, er kennt Peter Pilz schon lange. Was die Beleidigung betrifft, sage ich aber ganz klar: Davon halte ich nichts. Heute ist es Spott, morgen eine Beleidigung und übermorgen ist das Vertrauen in die Institutionen derart erodiert, dass es zu Angriffen auf Personen kommt. Da hört sich der Spaß auf.
Kommentare