Ticker-Verbot: Im Prozess um ÖVP-Klubchef Wöginger herrscht das Ausschlussprinzip
Das Faszinierende an der Juristerei ist ja, dass man für jeden noch so großen Unsinn garantiert irgendwo im Gesetz eine Rechtfertigung findet. So geschehen am Dienstag in Saal 61 am Linzer Landesgericht: Verteidiger Peter Lewisch beantragte im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Finanzbeamte, Medien den Live-Ticker abzudrehen. Ein Format für Beiträge, die in Echtzeit online aus dem Gerichtssaal veröffentlicht werden.
Mit Erfolg. Richterin Melanie Halbig gab dem Antrag statt: Es könne „nicht ausgeschlossen“ werden, dass Zeugen beeinflusst werden, wenn sie mitlesen können, was Zeugen vor ihnen ausgesagt haben.
Lassen Sie uns das weiterspinnen: Kann man ausschließen, dass Zeugen während eines Prozesses, der sich über zwei Monate erstreckt, Zeitung, Instagram, X oder was auch immer lesen, fernschauen oder Radio hören? Kann man ausschließen, dass sich Zeugen, die beruflich wie privat miteinander verbunden sind, absprechen? Oder sich gar bei den Verteidigern Ezzes holen?
Wenn man das alles ausschließen wollte, müssten wir Menschen bis zu ihrem Auftritt im Zeugenstand in einen fensterlosen und handyfreien Raum sperren. U-Haft für Zeugen quasi, und zwar ab Tag eins der Ermittlungen.
Sind wir uns einig? Das Ticker-Verbot ist eine Einschränkung der Medienfreiheit, die null Sinn ergibt.
Recht auf alle Informationen
Es gibt sinnvolle rote Linien: zum Beispiel, dass Opfer von Gewalt ihr Martyrium nicht vor der versammelten Presse ausbreiten müssen.
Aber gerade in einem Prozess wie diesem hat die Bevölkerung ein Recht darauf, alle Informationen zu bekommen, die am Ende zu einem Urteil führen.
Die mutmaßliche Postenschacherei in Braunau ist nur eine von vielen. Wir alle haben jetzt die Chance, die Systematik (nach der wohl alle Parteien, die je an der Macht waren, agieren) zu studieren. Die so komplex und teils so erschreckend simpel ist, dass man sie in einem Zeitungsartikel mit begrenzter Zeilenanzahl nie vollständig aufdröseln könnte.
Volkszorn, Häme, Transparenz
Vielleicht wollen die Verteidiger des ÖVP-Politikers und der ÖVP-nahen Beamten genau das verhindern. So oder so dürfte das Ticker-Verbot nur ein weiteres von vielen Manövern in diesem bereits elf Tage andauernden Prozess sein.
Verteidigerseitig deshalb, weil diese alles tun müssen, um ihre Mandanten zu schützen – in dem Fall vor Volkszorn, Häme und allzu viel Transparenz.
Dass die Richterin dem Antrag zugestimmt hat, dürfte damit zu tun haben, dass sie nach der Aufhebung der Diversion tunlichst keine Fehler (mehr) machen will. Verteidiger würden diese in einer Berufung verwenden, wenn sie einen Schuldspruch fällt. Beobachter meinen darin bereits einen Hinweis zu erkennen, wie das Verfahren im April ausgeht.
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