Postenschacher-Causa: Was hinter dem Ticker-Verbot steckt
ÖVP-Klubchef August Wöginger.
Gerichtsverhandlungen sind prinzipiell öffentlich. Jeder soll sich ein Bild davon machen können, wie Recht gesprochen wird. Wie jene, die das Gesetz gebrochen haben, zur Rechenschaft gezogen werden oder jene, die zu Unrecht beschuldigt wurden, Gerechtigkeit erfahren.
Gerade Prozesse gegen Politiker sind (vermutlich seit der Buwog-Causa) zu Medien-Großevents geworden: Journalisten berichten nicht mehr nur im Fernsehen, im Radio, in der Zeitung, auf Social Media und in Online-Berichten, sondern auch via Liveticker – wo jeder Satz und jede Gemütsregung im Saal quasi in Echtzeit an die Außenwelt gemeldet und von den Lesern kommentiert wird.
Der Postenschacher-Prozess, der seit Februar in Linz läuft, erhält – verglichen mit drei Promi-Prozessen (gegen Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott, Ex-Außenamts-Generalsekretär Johannes Peterlik und rund um die Eurofighter-Causa), die parallel in Wien stattfinden – außerordentlich viel Aufmerksamkeit.
„Einfluss auf Zeugen“
Was wohl daran liegt, dass es hier um ein Phänomen geht, das die Volksseele zum Kochen bringt: Ein Politiker (in dem Fall ÖVP-Klubchef August Wöginger) soll einem Parteifreund (ÖVP-Bürgermeister Michael L.) zu einem Führungsjob in der Verwaltung (im Finanzamt Braunau) verholfen haben.
Es geht um Postenschacher, Freunderl- oder Parteibuchwirtschaft – kurzum: eine geschobene Partie. Die erste ihrer Art, die vor Gericht gebracht wurde.
Fehlstart
Am 7. Oktober startete der Prozess in Linz und endete gleich mit Diversionsangeboten an die Angeklagten Siegfried M., Herbert B. und August Wöginger. Im Dezember hob das Oberlandesgericht den Beschluss auf.
Neustart
Am 11. Februar wurde der Prozess fortgesetzt, die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Endspurt
Zehn Verhandlungstage wurden bisher absolviert, am Freitag geht es weiter. Für 21. April ist ein Urteil geplant, die Verteidigung hat aber noch Zeugen beantragt, als Zusatztermin steht der 24. April im Raum. Am selben Tag ist übrigens Landesparteitag der ÖVP in OÖ.
Für August Wöginger und seine Mitangeklagten Siegfried M. und Herbert B. wird es eng: Nach gestern bleibt nur noch ein regulärer Tag, an dem Zeugen befragt werden, dann ist Pause bis zum 21. April, wo das Urteil geplant wäre. Bis dato gab es kaum Ent-, aber mehrere Belastungszeugen; auch Kronzeuge Thomas Schmid legte am 9. März einen soliden Auftritt hin.
Am Dienstag, dem zehnten von zwölf regulären Verhandlungstagen (siehe Infobox), stellte Verteidiger Peter Lewisch den Antrag, Liveticker zu untersagen. Zeugen könnten mitlesen, was jene vor ihnen ausgesagt haben und dadurch beeinflusst werden, erklärte Lewisch. Seine Kollegen Stefan Huber und Michael Rohregger schlossen sich dem Antrag an.
Ganz aus der Luft gegriffen ist das nicht: Vergangene Woche sagte eine Zeugin an mehreren Stellen ihrer Befragung, sie habe dieses oder jenes im Liveticker gelesen und erst so erfahren, wie das Besetzungsverfahren damals, vor neun Jahren, abgelaufen ist. Zeugen sollen ihre unmittelbaren Wahrnehmungen zum Sachverhalt schildern, und zu dem Zweck sollte ihre Erinnerung möglichst unbefleckt bleiben.
Kein Berichtsverbot
Weil der Schöffensenat „nicht ausschließen“ kann, dass Zeugen durch Liveticker beeinflusst werden, wurden diese nun untersagt: Bis zum Ende des Beweisverfahrens dürfen Medien nicht mehr „tickern“ was in Saal 61 am Linzer Landesgericht passiert.
Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der Wiener WU, hält das für „problematisch“, wie er im KURIER-Gespräch erklärt: Der Oberste Gerichtshof hat im März 2025 klargestellt, dass Liveticker erlaubt seien und nur nach „sorgfältiger Einzelfallprüfung“ untersagt werden dürften.
Einen Grund dafür sieht Kert im Postenschacher-Prozess nicht. Das Tickerverbot sei ein „gravierender Eingriff in das Recht der Öffentlichkeit auf Information“, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Kert hinterfragt auch die Sinnhaftigkeit: Bei einem Prozess, der innerhalb eines Tages abgehandelt wird, könnte man Zeugen vielleicht abschirmen. Bei diesem Prozess aber, der auf zwölf Tage über einen Zeitraum von zwei Monaten angelegt ist, wird regelmäßig auf „traditionelle“ Weise – im TV, Radio, Online und Print – berichtet, wenn auch mit Zeitverzögerung. Das müssten Richter in der Beweiswürdigung einkalkulieren.
Die Verteidiger gaben sich übrigens nicht damit zufrieden, die Liveticker abzudrehen. In einem zweiten Antrag wollten sie auch Onlineberichte, die laufend aktualisiert werden, unterbinden. Medien sollten erst am Abend berichten dürfen.
Der Antrag wurde abgewiesen. Es werde „keinen weitergehenden Eingriff in die Pressefreiheit“ geben, erklärte Richterin Melanie Halbig.
Kommentare