Postenschacher-Prozess: Richterin untersagt Live-Ticker
Heute, Dienstag, werden weitere Zeugen im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger befragt. Mehrere Medien, auch der KURIER, haben in den vergangenen Prozesstagen live via Ticker aus dem Gerichtssaal berichtet. Damit ist nun Schluss.
Gleich zu Beginn der Verhandlung hatVerteidiger Peter Lewisch den Antrag gestellt, Live-Ticker zu untersagen. Zeuginnen und Zeugen, die erst geladen sind, könnten mitlesen, was jene vor ihnen ausgesagt haben. Die beiden anderen Verteidiger, Stefan Huber und Michael Rohregger, haben sich dem Antrag angeschlossen.
Der Schöffensenat zog sich zu Beratungen zurück, dann verkündete die vorsitzende Richterin Melanie Halbig den Beschluss: Live-Ticker werden bis zum Schluss des Beweisverfahrens untersagt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Zeugen beeinflusst werden könnten, so die sinngemäße Begründung.
"Recht auf Öffentlichkeit"
Eine durchaus brisante Entscheidung. Hauptverhandlungen sind öffentlich - jeder kann kommen und zuschauen, wie verhandelt und Recht gesprochen wird. Film- und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt, deshalb müssen Fotografen und Kameraleute auch immer den Saal verlassen, sobald die Verhandlung aufgerufen wird.
Journalisten - Print wie Online - bleiben und berichten. Seit Jahren ist gängige Praxis, dass live getickert wird, Journalisten also online in Echtzeit schreiben, was gesagt wird, wie die Stimmung im Saal ist und wie das Gesagte inhaltlich einzuordnen ist.
Der Leser ist damit quasi "live dabei", wenn Zeugen ihre Aussage machen. So aber auch Zeugen, die ihren Auftritt erst vor sich haben und möglichst unbeeinflusst ihre Wahrnehmungen schildern sollen.
Vergangene Woche sagte eine Zeugin an mehreren Stellen ihrer Befragung, sie habe Details zum mutmaßlichen Postenschacher beim Finanzamt Braunau, um den es in der Verhandlung geht, im Live-Ticker gelesen.
Der Standard zitiert in einem seiner letzten Ticker-Einträge zum Wöginger-Prozess ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2025, wonach das Verfassen von Ticker-Einträgen aus einer öffentlichen mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht verboten ist und eine Untersagung nur im Ausnahmefall und nach sorgfältiger Einzelfallprüfung erfolgen darf. Der Maßstab sei Artikel 10 in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht der Öffentlichkeit auf Information).
Weiterer Fahrplan
Der Prozess wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs geht diese Woche in die letzte Runde vor dem Urteil. Für heute, Dienstag, und Freitag ist knapp ein Dutzend Personen geladen. Diese sollen vor allem zum "Flurfunk" in der Finanzverwaltung Auskunft geben - also, ob die Leitung des Finanzamts Braunau bereits vor dem Hearing feststand - und zur Frage, ob auf die Zusammensetzung der Hearingkommission politisch Einfluss genommen wurde.
Laut Plan des Gerichts sollte das Beweisverfahren Ende der Woche beendet sein und am 21. April nach den Schlussplädoyers ein Urteil gesprochen werden.
Ob dieser Fahrplan hält, wird sich zeigen. Denn die Verteidigung hat noch weitere Zeugen beantragt und stellt immer wieder Anträge, über die dann beraten werden muss. Zudem sind die Befragungen der Zeugen zeitintensiv.
Die Richterin hat daher die Termine am Dienstag und am Freitag verlängert, verhandelt wird bis 20 Uhr. Als möglicher Ersatztermin für die Urteilsverkündung ist der 24. April vorgesehen.
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