Regierung steckt beim Projekt Bundesstaatsanwalt fest

Justizministerin Sporrer steht zwischen den Fronten: Auf der einen Seite eine geschlossene Front von Justizvertretern, auf der anderen der Koalitionspartner ÖVP. Ein Entwurf dürfte sich bis nach Ostern nicht ausgehen.
FACHTAGUNG ZUM THEMA "ENTLASTUNG VON JUSTIZANSTALTEN": SPORRER (SPÖ)

Das Projekt Bundesstaatsanwaltschaft dauert noch. Wie aus Verhandlerkreisen zu hören ist, kann die Regierung die Ankündigung, kurz nach Ostern einen Entwurf vorzulegen, nicht einhalten.

Geplant sei demnach gewesen, dass am Dienstag eine finale Runde auf Ebene von Sporrers Kabinett und den Justizsprechern der Koalitionsparteien stattfindet. Die letzten Kanten sollten dann in einer „Chefrunde“ aus ÖVP-Kanzler Christian Stocker, SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer sowie Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger oder Klubchef Yannick Shetty abgeschliffen werden. Jetzt soll aber weiterverhandelt werden.

Was verhandelt wurde, was offen ist

Zu den wichtigsten Punkten wird Folgendes kolportiert: Als Bewerber für das Dreiergremium, das künftig über Anklage oder Einstellung in prominenten Strafverfahren entscheidet, sollen nur Richter und Staatsanwälte mit mindestens zehn Jahren Praxis im Strafrecht infrage kommen. So auch Anwälte, die vorher in diesen Berufen gedient haben.

Die Kommission, die die Bewerber prüft, soll mehrheitlich aus hohen Vertretern der Justiz bestehen und auf Dauer bestellt werden, hinzukommen sollen Vertreter der Wissenschaft.

Der Vorschlag, den sie unterbreiten, soll bindend sein – das Parlament, das die Bundesstaatsanwälte schließlich wählt, soll keine neuen Namen hinzufügen können. Offen ist noch die ganz zentrale Frage, wie der Wahlmodus aussieht.

Die Institution soll zwei Mal im Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeit abgeben, darin sollen aber keine Informationen zu laufenden Verfahren enthalten sein.

Bei Verfehlungen sollen einzelne Bundesstaatsanwälte abgewählt werden können – angepeilt wird das Modell der Ministeranklage, wonach eine Zweidrittelmehrheit im Parlament einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof heranträgt.

Tatsächlich unabhängig

Die Koalitionsparteien ziehen dem Vernehmen nach in unterschiedliche Richtungen: Die Neos wollten Nägel mit Köpfen machen und rasch einen Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen, die ÖVP aber bewege sich bei entscheidenden Fragen nicht.

SPÖ-Ressortchefin Sporrer stehe zwischen den Fronten: Auf der einen Seite der Koalitionspartner ÖVP, auf der anderen Spitzenvertreter der Justiz, die geschlossen auftreten: Die neue Weisungsspitze müsse komplett gegen politische Einflussnahme abgedichtet und tatsächlich unabhängig sein. Einige Punkte, auf denen die ÖVP beharrt, würden diesem Ziel entgegenstehen, heißt es da.

Dazu setzen sich übrigens auch 21.000 Unterstützer der Online-Petition „Rettet die Justiz“ ein.

Sporrers Schlüsselrolle

Auch Michael Ikrath, Mit-Initiator des Anti-Korruptionsvolksbegehrens und Ex-ÖVP-Politiker sieht diese Tendenz: „Die ÖVP hat offensichtlich kein Interesse an einem Entwurf, der dazu führt, dass ihr Einfluss auf die Justiz verhindert wird.“

Bei Sporrer habe sich unterdessen der Eindruck verfestigt, dass sie „keine eigene, klare Linie vertritt, immer weiter nach hinten verschiebt und ihrer Schlüsselrolle in diesem Projekt nicht gerecht wird“, so Ikrath. „Das Vertrauen in ihre Ressortführung und in die Justiz als Ganzes wird auf diese Weise beschädigt.“

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