Bundesstaatsanwalt: Wahl und Auswahl der neuen, "unabhängigen" Justiz-Spitze
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, wirkt manchmal ganz schön unfair.
Am 18. März wollte die Regierung ihren Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft vorlegen (der KURIER berichtete). Eine Woche vor dem Termin steht fest: Nie und nimmer geht sich das aus.
Selbst wenn ÖVP, SPÖ und Neos ihre Differenzen ausräumen, wäre bis dahin vielleicht ein Ministerratsvortrag mit Eckpunkten machbar, heißt es. Die Legistik müsste dann zu einem wesentlichen Teil im Verfassungsdienst, angesiedelt im Kanzleramt, ausgearbeitet werden – und das dauert.
Zwei Punkte sind offen: Erstens, wer sich für das Amt qualifiziert. Die ÖVP will ja, dass sich auch Anwälte und Uni-Professoren bewerben dürfen. SPÖ und Neos stehen an der Seite der Standesvertretungen der Richter und der Staatsanwälte, die „fremde“ Berufsgruppen nicht für qualifiziert hält und daher auch niemals an der Spitze der Weisungskette akzeptieren würde. Eingewendet wird, dass das Amt viele organisatorische und fachspezifische Aufgaben mit sich bringe.
Geplant ist auch, die Berichtspflichten zu straffen; also zu konkretisieren, welche Fälle so wichtig („clamoros“) sind, dass sie von oben abgesegnet werden müssen – erst von der Oberstaatsanwaltschaft, dann vom Dreiergremium der neuen Bundesstaatsanwaltschaft, das die Justizministerin ablöst.
"Sachfremde Bestellung"
Der zweite Punkt ist die Einbindung des Parlaments bei der Bestellung. Die Standesvertretung und die Initiatoren des Anti-Korruptionsvolksbegehrens gehen seit Wochen auf die Barrikaden, weil sie befürchten, dass sich die regierenden Parteien jeweils einen Bundesstaatsanwalt aussuchen.
Am Dienstag wendeten sich die Leiter aller vier Oberstaatsanwaltschaften Österreichs mit derselben Befürchtung an die Medien: Eine Einbindung des Parlaments könnte „den Anschein einer (partei-)politischen und damit sachfremden Bestellung“ zur Folge haben, schreiben sie.
Generalprokuratorin Margit Wachberger sagte kürzlich im Standard, eine Wahl durch das Parlament sei ein „No Go“.
Gesamtvorschlag, freie Auswahl oder etwas dazwischen
Wichtig ist in den Verhandlungen der Unterschied zwischen Wahl und Auswahl: Die Neos wollen, dass eine unabhängige Kommission einen Gesamtvorschlag vorlegt, wer erster, wer zweiter und wer dritter Bundesstaatsanwalt werden soll. Dieser soll im Parlament gewählt – also gesamthaft angenommen oder abgelehnt – werden.
Die ÖVP will, dass das Parlament aus einer Liste an Kandidaten auswählt.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht sich dafür aus, dass das Parlament eine Liste bekommt und begründen muss, wenn es davon abweicht. Also auch eine Art Auswahl – aber zumindest keine willkürliche, sondern eine fundierte.
Klar ist: Jedes politische Element, das eingebaut wird, schwächt die Unabhängigkeit der Institution. Ganz ohne Parlament wird es aber nicht gehen, sind sich die Verhandler einig.
9.000 Unterstützer für neue Petition
In der Justiz gibt es jedenfalls einen Schulterschluss für eine „unabhängige Weisungsspitze“, die diesen Namen auch verdient.
Da reiht sich jetzt die Zivilgesellschaft ein: Die Initiative Aufstehn hat die Petition „Rettet die Justiz“ gestartet, die binnen 24 Stunden schon knapp 9.000 Unterstützer gefunden hat.
Kommentare