Bundesstaatsanwalt: Oberstaatsanwälte für Auswahl durch Kommission
In der Diskussion um die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft haben sich am Dienstag die Leitenden Oberstaatsanwälte aus Wien, Linz, Graz und Innsbruck zu Wort gemeldet. Einer Bestellung durch das Parlament stehen sie skeptisch gegenüber, hieß es in einer Aussendung. Vielmehr solle eine justizinterne Kommission einen Besetzungsvorschlag für die Bundesstaatsanwaltschaft erstellen. Ein Vorbild könne die Ernennung der Spitze am Obersten Gerichtshof (OGH) sein.
"Da zuletzt von verschiedensten Seiten Vorschläge zur Ausgestaltung der Bundesstaatsanwaltschaft medial kolportiert wurden, möchten wir unsere ressortintern bereits wiederholt präsentierte Positionierung noch einmal zusammenfassen", teilten die Leitenden Oberstaatsanwälte mit. Die Ernennung solle letztlich auf Vorschlag der Justizministerin durch den Bundespräsidenten erfolgen. Eine Einbindung des Parlaments könne "den Anschein einer (partei-)politischen und damit sachfremden Bestellung" erwecken.
Mindestens zwölf Jahre Amtszeit gefordert
Wichtig sei außerdem, die Bundesstaatsanwaltschaft ausschließlich mit amtierenden Staatsanwältinnen und Richtern mit langjähriger Erfahrung zu besetzen. Die Amtszeit solle mindestens zwölf Jahre betragen oder unbefristet sein, hieß es in dem Schreiben. Auch bei laufenden Verfahren dürfe es keine Kontrolle durch das Parlament geben, diese obliege "ausschließlich den Gerichten". Die Fachaufsicht soll nach Ansicht der Oberstaatsanwälte durch "unabhängige Dreiersenate" erfolgen.
Bisher sind die Oberstaatsanwaltschaften den Staatsanwaltschaften übergeordnet und können Weisungen erteilen. Bei Strafsachen von überregionaler Bedeutung muss die Oberstaatsanwaltschaft wiederum an den Justizminister oder die Justizministerin Bericht erstatten, der bzw. die als letzte Instanz Weisungen erteilen kann. Dieses System der Weisungsspitze soll nun geändert werden.
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