"Unabhängige Weisungsspitze" – oder doch mehr Macht als recht ist?
„In den nächsten Wochen“ will Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) einen Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft vorlegen, wie sie am Samstag auf Ö1 sagte. Ein dehnbarer Begriff.
Jenen, die sich seit rund 20 Jahren für eine unabhängige Weisungsspitze in der Justiz einsetzen, „fehlt der Glaube“. Das sagt etwa Michael Ikrath, ehemaliger ÖVP-Abgeordneter und Mitinitiator des Antikorruptionsvolksbegehrens.
Nicht zuletzt deshalb, weil seine Ex-Partei zu taktieren scheint: „Ich kenne das aus meinem Zivilberuf im Bankenwesen. Man stellt Forderungen, wo man genau weiß: Das sind Dealbreaker. Und dann sagt man: Hoppala, na dann halt nicht.“
Was die ÖVP fordert, würde nämlich das genaue Gegenteil von dem bewirken, was notwendig wäre, um die Justiz wirklich zu entpolitisieren, betont Ikrath – und es könnte noch schlimmer kommen: „Einflussnahme wäre noch verdeckter möglich als jetzt.“
Derzeit ist die Justizministerin – also eine Politikerin – die oberste Entscheiderin in der Frage, ob in „clamorosen“ (lat. clamor = Lärm, Geschrei) Verfahren Anklage erhoben oder eingestellt wird.
Zwar hält sie sich in der Regel an die Empfehlung des Weisungsrates – eines dreiköpfigen Gremiums an erfahrenen Juristen – aber: „Allein, dass die Möglichkeit besteht, einzugreifen, kann dazu führen, dass Staatsanwälte in vorauseilendem Gehorsam agieren“, erklärt Ikrath, der viele Jahre lang Justizsprecher im ÖVP-Klub war. Und auch Christian Pilnacek kannte. Der frühere Justiz-Sektionschef (er leitete die Weisungsabteilung und die Legistik) habe „selten bis nie“ eine formelle Weisung erteilt. „Das musste er auch nicht. Alle wussten, was von ihnen erwartet wird.“
Derzeit ist klar, welcher Partei die Justizministerin angehört, und sie trägt auch die Verantwortung, wenn in ihrem Ressort unsachliche Entscheidungen getroffen werden. Künftig aber soll ein Dreiergremium entscheiden – und deren Mitglieder sollen laut aktuellem Plan (siehe Infobox unten) vom Parlament gewählt werden.
Ein Dreiergremium soll über Strafverfahren entscheiden bzw. Weisungen erteilen – derzeit macht das die Justizministerin mit Unterstützung des Weisungsrats. Erste Modelle für eine Entpolitisierung gab es schon 2003.
Als fix gilt zwischen ÖVP, SPÖ und Neos, dass eine Kommission einen Vorschlag macht, die Kandidaten im Parlament gewählt und vom Bundespräsidenten bestellt werden sollen. Offen ist, für wie lang – vereinbart waren erst sechs Jahre, die SPÖ will länger. Kontrolle soll erst nach Abschluss eines Strafverfahrens möglich sein – wie genau, ist nicht bekannt.
Die Sorge, dass sich die regierenden Parteien ÖVP, SPÖ und Neos jeweils einen Bundesstaatsanwalt aussuchen, sei berechtigt, sagt Ex-Politiker Ikrath: „Eine Partei will sich immer ihren Einfluss sichern – da nehme ich keine aus.“
Einfluss sichern
Es sei aber gerade der Sinn dieser neuen Institution, zu verhindern, dass Politiker auch nur in die Versuchung kommen, ihre machtpolitischen Interessen über das Recht zu stellen. Deshalb, so Ikrath, sollte eine unabhängige Kommission auswählen und dieser Vorschlag direkt dem Bundespräsidenten vorgelegt werden. Parlamentarische Kontrolle sollte erst nach Abschluss von Verfahren möglich sein – etwa durch einen jährlichen Bericht.
Die ÖVP will mehr Spielraum, auch bei der Qualifikation: Auch Uniprofessoren und Anwälte sollen sich bewerben dürfen.
Ein Unding, sagt Ikrath: „Argumentiert wird mit der ‚Durchlässigkeit des Amtes‘, in Wirklichkeit geht es auch bei diesem Vorschlag darum, sich Einfluss zu sichern.“ Diesen Standpunkt vertritt auch Sporrer in den Verhandlungen: Nur Richter und Staatsanwälte kommen für sie infrage.
Sinnvoll wäre aus Sicht Ikraths auch, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) direkt unter die neue Weisungsspitze zu stellen – und damit ein gutes Stück von ihren Berichtspflichten zu befreien. Das ist in den Verhandlungen derzeit aber kein Thema.
300.000 Bürger „missachtet“
Über die Bundesstaatsanwaltschaft wird seit mehr als 20 Jahren diskutiert – sie ist auch eine zentrale Forderung des Antikorruptionsvolksbegehrens, das sich heuer im Sommer zum fünften Mal jährt. Die Initiatoren, darunter Ikrath, planen eine Evaluierung – und verleihen den bis dato nicht erfüllten Forderungen noch einmal Nachdruck.
„Wenn die Politik nicht tätig wird, missachtet sie damit den Wunsch von mehr als 300.000 Bürgern, die das Volksbegehren damals unterzeichnet haben.“
Umgesetzt wurde das Informationsfreiheitsgesetz, offen sei etwa noch der Ausbau des Whistleblower-Schutzes und das Archivgesetz, wonach auch digitale Amtskommunikation aufbewahrt werden muss.
Die Bundesstaatsanwaltschaft, merkt Ikrath durchaus anerkennend an, werde zumindest laufend diskutiert. Aber auch er sagt, wie schon einige andere Justiz-Kenner vor ihm: „Wenn die zentralen Forderungen nicht erfüllt werden, ist es besser, wir bleiben beim alten System.“
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