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Warum Strafverteidiger über Anklagen mitentscheiden wollen

Wer soll künftig im Dreiergremium der Bundesstaatsanwaltschaft sitzen, das anstelle der Justizministerin bei Promi-Strafverfahren Entscheidungen trifft? Ein erster Name kursiert schon.
Eine Statue einer Frau mit einem Schwert und einem Buch in einem verzierten Gebäude.

Bis zum Sommer soll das Projekt Bundesstaatsanwaltschaft auf Schiene sein, wie die Regierung nach ihrer Klausur am Mittwoch angekündigt hat. Laut Koalitionsvertrag soll künftig ein Dreiergremium den Job der Justizministerin erledigen: entscheiden, ob in clamorosen (öffentlich relevanten) Strafverfahren eingestellt, angeklagt oder weiterermittelt wird.

Und es drängt sich die Frage auf: Wer soll eigentlich in diesem Dreiergremium sitzen? Als gelernter Österreicher könnte man ätzen, ob sich die Parteien denn die Sitze aufteilen: ein Türkiser, ein Roter, ein Pinker? Oder eher nach Berufsgruppen, die bei einem Strafverfahren involviert sind: ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Strafverteidiger?

Letztere melden offen einen Anspruch an: So sagt Philipp Wolm, Präsident der Strafverteidigervereinigung, zum KURIER, es wäre „im Sinne der Rechtsstaatlichkeit“, das Gremium mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu besetzen. Behielte man die Positionen nur Richtern und Staatsanwälten vor, dann erhielte die neue Weisungsspitze einen (ungewollten) „Schattenstaat-Charakter“. Mindestens eine Person solle aus der Rechtsanwaltschaft oder dem Kreis der Universitätsprofessoren kommen, sagt Wolm.

Ein Mann in Anzug und Krawatte vor einem Regal mit Auszeichnungen.

Auch Strafverteidiger Johann Pauer erklärt: „Der Vorteil eines Kollegialorgans besteht darin, dass gerade schwierige Rechtsfragen aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert und gelöst werden können.“ Deshalb sollten auch Personen nominiert werden, die ausreichend Erfahrung im Bereich der Verteidigung und/oder der Wissenschaft aufweisen.

Einer, der beide Kriterien erfüllt, ist Richard Soyer. Zufall oder nicht: In einem Gastkommentar in der Presse hat er Mitte März ganz ähnlich für eine „größere Durchlässigkeit“ argumentiert. Soyer ist renommierter Strafverteidiger und Uni-Professor in Linz. Und fast wäre er Justizminister geworden. 

Aus seinem Umfeld heißt es, dass Soyer am letzten Donnerstag im Februar, als das Programm der Koalition schon feststand und Ministerlisten kursierten, eine Zusage hatte. Drei Stunden später aber kam die Absage: Die SPÖ ist auf Anna Sporrer, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes, umgeschwenkt. Soyer ging leer aus.

Hochambitioniert wäre er weiterhin, wie man hört. Für einen Verfassungsrichter ist er zu alt (er wird im November 70). Bundesstaatsanwalt klingt auch ganz passabel.

Lücken in Anklagen

Dass ausgerechnet ein Strafverteidiger mitentscheiden soll, ob etwas angeklagt wird oder nicht, mag skurril klingen – ganz von der Hand zu weisen sind die Argumente aber nicht: Denkbar, dass ein (nicht mehr aktiver!) Praktiker als einer von drei Köpfen, die beraten und per Mehrheit entscheiden, Lücken in Anklagen besser identifizieren kann, als es derzeit die Fachabteilung im Ministerium tut. Und sei es nur, um Kurskorrekturen oder andere Ermittlungsansätze vorzuschlagen.

In der Causa Ronny Pecik (jener Investor, der den früheren Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid bestochen haben soll) wollte die WKStA ursprünglich komplett einstellen, nach einer Weisung muss sie jetzt einen Teil vor Gericht verhandeln. Aber das ist eine andere Geschichte.

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