Jetzt fix: Regierung einigt sich auf Bundesstaatsanwaltschaft

Anna Sporrer sitzt in einem roten Sessel und gestikuliert.
Die neue Bundesstaatsanwaltschaft soll für sechs Jahre gewählt werden und das letzte Wort bei Vorhaben der Staatsanwaltschaften haben.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Lösung bei der lang debattierten Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Sie soll künftig anstelle der Justizministerin an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften stehen. Vorgesehen ist ein Dreiergremium, das mit Staatsanwälten und Richtern besetzt wird. Dieses wird für sechs Jahre bestellt. Der Vorsitz soll alle zwei Jahre wechseln.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) haben Mittwochmorgen im Ministerrat das Modell präsentiert. Ein konkreter Gesetzesentwurf muss erst ausgearbeitet werden. 

Sporrer: "Das ist gut so"

"Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die an der Spitze der Staatsanwaltschaften steht und Weisungen erteilen könnte. Und das ist auch gut so“, sagt Sporrer eingangs.

Über die Bundesstaatsanwaltschaft verhandelten bereits ÖVP und Grüne jahrelang - ohne Einigung. Grund waren vor allem die vielen Ermittlungsverfahren, mit Beteiligung von ÖVP- und FPÖ-Politikern. Mit der Bundesstaatsanwaltschaft könne nicht einmal mehr der Anschein erweckt werden, dass es sich jemand "richten" könne, meint Sporrer. Nun seien die legistischen Abteilungen des Ministeriums am Werk, so die Ministerin.

Für sechs Jahre gewählt, offene Fragen

Die wesentlichen Eckpunkte: Die Spitze der Staatsanwaltschaften soll unabhängig und weisungsberechtigt sein. Angesiedelt ist das Dreiergremium in der Generalprokuratur. Die Funktionsdauer beträgt sechs Jahre, der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre, Bundesstaatsanwälte können nur einmal gewählt werden. "Der Bestellungsvorgang soll durch eine Auswahlkommission stattfinden, die mit Fachleuten besetzt ist", so Sporrer.

Ernannt werden die Mitglieder dann vom Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung. Wie die Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament aussehen soll, ist vorerst nur vage formuliert. Sichergestellt werden soll jedenfalls, dass es keine begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen geben soll.

Zwei-Drittel-Mehrheit nötig

Für die Umsetzung der Bundesstaatsanwaltschaft benötigt die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, da sie Verfassungsänderungen vornehmen muss. "Bei den Grünen bin ich sehr hoffnungsfroh", sagt Sporrer. Sie wolle aber alle, also auch die FPÖ, mitnehmen.

Wann könnte das Gesetz fertig sein? Ob 2025 oder 2026 realistischer ist, sei noch nicht klar, meint Sporrer.

Kommentare