Ja, man wolle die Bundesstaatsanwaltschaft einführen und sie anstelle des Justizministers (derzeit Anna Sporrer, SPÖ) an die Spitze aller Staatsanwaltschaften stellen - immerhin steht das Projekt so ja auch im Regierungsprogramm. Und ja, der Plan könnte nächste Woche den Ministerrat passieren.
Das große Aber liegt nach wie vor an den Details. Und hier weicht der kursierende Entwurf ziemlich deutlich davon ab, worauf sich die drei Regierungspartner ÖVP, SPÖ und Neos in ihrem Koalitionspakt geeinigt haben.
Nur zwei Aspekte: Im nun thematisierten Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft wird dem Dreiergremium eine Funktionsdauer von neun Jahren zugestanden - im Regierungsprogramm sind es sechs; und während im Regierungsprogramm "nur" festgehalten ist, dass die drei Mitglieder der neuen obersten Ermittlungs- und Anklagebehörde "auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission" und per "Wahl durch das Parlament" bestellt werden, ist im kursierenden Ministerratsvortrag die Rede davon, dass die Bundesregierung in die Bestellung sehr wohl mit eingebunden werden soll.
Am Mittwoch bestätigten Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Kanzleramtsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) im Anschluss an den Ministerrat, dass es keinen finalen Entwurf für die neue Behörde gebe - noch werde verhandelt.
Doch man kann zumindest über die Aspekte berichten, die weitgehend außer Streit stehen dürften.
- Dazu gehört, dass der Vorsitz im Dreiergremium regelmäßig wechseln wird - nur so könne man von einem "gleichberechtigten Dreiergremium" sprechen.
- Außer Streit steht zudem, dass die Jobs in der neuen Behörde, die auf einer Ebene mit den Präsidenten von Höchstgerichten zu sehen ist, nur von besonders qualifizierten Personen übernommen werden sollen.
- Neben der Ausbildung als Staatsanwältin oder Richter, die einschlägige Erfahrungen im Bereich des Strafrechts haben sollen, wird regierungsintern von einer zumindest zehnjährigen Erfahrung in der Justiz gesprochen.
Dezidiert nicht vorgesehen ist eine Kontrolle von laufenden Verfahren durch einen ständigen Unterausschuss im Nationalrat. An dieser Frage war, wie vielfach berichtet, der Bundesstaatsanwalt in der vergangenen Regierung mit gescheitert. Insbesondere die Experten der ÖVP drängten darauf, dass die Bundesstaatsanwaltschaft als Weisungsspitze aller Staatsanwaltschaften an den Souverän, konkret: an das Parlament, angeschlossen bzw. diesen verantwortlich gemacht werden soll - was bei einem Dreier-Gremium eher schwierig anmutet.
Im nun zirkulierenden Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft wird dahingehend festgehalten, dass die Mitglieder der Behörde in Sachen Verantwortung mit Ministern einer Bundesregierung gleichzusetzen seien. Die Konsequenz: Analog zur Ministeranklage könnten sich die Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft bei groben Verfehlungen vor dem Verfassungsgerichtshof verantworten müssen.
Offiziell wollte am Mittwoch übrigens keine der drei Koalitionsparteien Details zur Causa sagen. Nur soviel: Man verhandle und wolle den Bundesstaatsanwalt nächste Woche beschließen.
Messenger-Überwachung
Derweil passierte ein anderes Projekt den Innenausschuss im Parlament. Sehr zum Unmut der Freiheitlichen wurde die so genannte Messenger-Überwachung beschlossen. Für die Freiheitlichen wird damit eine "Bespitzelungsfantasie" der Volkspartei verwirklicht, die zu einer "totalen Überwachung der Bevölkerung" führen werde.
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