Seit Jahrzehnten sorgt das Weisungsrecht der jeweiligen Justizminister in Österreich für Diskussionen. Es geht um die Tatsache, dass eine politische Spitze in letzter Konsequenz darüber entscheidet, ob nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt oder zur Anklage gebracht wird. Weil es dabei um Verfahren geht, die die (Medien-)Öffentlichkeit beschäftigen, ist das besonders heikel.
2016 war der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter um eine Lösung bemüht - und schuf einen Weisungsrat, der berät und eine Empfehlung abgibt. Hält sich der Minister nicht an diese Empfehlung, müsste er das vor dem Parlament rechtfertigen. Ein Fall, der noch nie eingetreten ist. Die Debatte um die politische Weisungsspitze riss aber trotzdem nicht ab.
Als Lösung wurde bereits vor Jahren ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt angedacht, damit das Weisungsrecht auf eine parteipolitisch neutrale Stelle verlagert wird. Die ÖVP war lange dagegen. Erst, seitdem vermehrt Politiker ihrer Partei in den Fokus der Justiz gerückt sind, sympathisieren auch die Türkisen mit der Einrichtung dieser unabhängigen Stelle.
Anfang des Jahres gab es einen Ministerratsvortrag von ÖVP und Grünen in diese Richtung. Das war der Startschuss für das Projekt Bundesstaatsanwalt bzw. Generalstaatsanwalt - oder wie auch immer der Posten dann heißen mag.
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