Fachliche Voraussetzung für den Job soll eine Richterausbildung sein, die auch zum Staatsanwalt befähigt. Die Person soll Erfahrung in der Ermittlungs- bzw. Gerichtspraxis haben, die internen Abläufe kennen und in Justizkreisen anerkannt sein.
Die Bestellung soll durch den Bundespräsidenten erfolgen, und zwar auf Vorschlag eines Expertengremiums. Der Bundesstaatsanwalt soll für einen möglichst langen Zeitraum bestellt werden – überlegt werden zwölf Jahre. Das entspricht der Dauer, für die auch die Rechnungshofpräsidentin bestellt ist.
Welche Aufgaben die neue Justizspitze übertragen bekommt, ist noch unklar. Derzeit berichtet ein Staatsanwalt, wenn er in einem Strafverfahren eine Anklage oder eine Einstellung plant, an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft (derer gibt es vier in Österreich), die das Vorhaben an das Justizministerium weiterleitet und absegnen oder per Weisung korrigieren lässt.
Das letzte Wort hat die Justizministerin, also eine Politikerin. Sie soll nun an der Weisungsspitze durch den Bundesstaatsanwalt ersetzt werden, der auch größere Ermittlungsschritte überwacht. Offen ist, ob neben der Fachaufsicht auch die Dienstaufsicht, also die Personalagenden, dorthin wandert.
Soweit zu den internen Kontrollmechanismen bei Strafverfahren.
Was die externe Kontrolle betrifft, ist man sich im Expertengremium bis auf wenige Gegenstimmen einig: Das Parlament soll den Bundesstaatsanwalt erst bei abgeschlossenen Verfahren kontrollieren dürfen – keinesfalls bei laufenden, wie die ÖVP zuletzt gefordert hat.
"Man hat beim Ibiza-U-Ausschuss ja gesehen, wie stark die Ermittlungsbehörden unter Druck kommen, wenn Abgeordneten Einblick in laufende Verfahren haben und jeder Ermittlungsschritt in den Medien ausgebreitet wird", sagt ein Mitglied des Gremiums zum KURIER. Dass U-Ausschüsse parallel zu manchen Strafverfahren laufen, wird sich aber weiterhin nicht vermeiden lassen.
Neuer Oberstaatsanwalt für Ibiza-Causa
Apropos Ibiza-U-Ausschuss: Dort war das zerrüttete Verhältnis zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und ihrer Fachaufsicht, der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), ein Aufregerthema.
Im Justizministerium hat man nun reagiert: Die Aufsicht über die Ibiza-Causa wurde einem Oberstaatsanwalt aus Innsbruck übertragen – dazu gehören auch die Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und neun weitere Beschuldigte in der Inseratenaffäre. Der Innsbrucker Kollege ist der Wiener OStA dienstzugeteilt, aber "weisungsfrei" gestellt, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums dem KURIER.
Das heißt: Die OStA Wien, oft Widersacher der WKStA, darf sich nicht in die Arbeit des Innsbruckers einmischen, er berichtet direkt an das Justizministerium. "Diese Regelung gilt nur für die Causen rund um den Ibiza-Verfahrenskomplex der WKStA. Sie wurde einvernehmlich erarbeitet."
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