So steht es um die Bundesstaatsanwaltschaft

Die Regierung will am 18. März offenbar einen Entwurf vorlegen. In der Justiz formiert sich dagegen breiter Widerstand. Der KURIER hat Details zum aktuellen Stand der Verhandlungen.
So steht es um die Bundesstaatsanwaltschaft

Seit Wochen verhandelt die Regierung intensiv über die neue Bundesstaatsanwaltschaft. Jetzt soll, wie der KURIER erfuhr, ein Datum für die Präsentation eines Entwurfs feststehen: der 18. März.

Und während ÖVP, SPÖ und Neos sich im Endspurt befinden und immer mehr Punkte durchsickern, bildet sich innerhalb der Justiz eine breite Front: Die Standesvertretungen der Richter und der Staatsanwälte sowie deren Gewerkschaft haben kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht. Dem Vernehmen nach schließen sich die Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Generalprokuratur – sprich: (fast) alles, was in der Justiz Rang und Namen hat – der inhaltlichen Kritik an.

Der Tenor: Das, was derzeit vorliegt, sei ein politischer Kompromiss – und ganz weit weg vom Ziel der neuen Institution: Die Staatsanwaltschaften sollten von der Politik entkoppelt werden, damit künftig nicht einmal der Verdacht einer Einflussnahme auf Strafverfahren entstehen kann.

Auch die Initiatoren des Antikorruptionsvolksbegehrens sind alarmiert. Michael Ikrath sagt: „Wenn die Tür für politische Interventionen auch nur einen Spaltbreit offenbleibt, dann ist es besser, wir bleiben beim jetzigen System.“

Die fünf wichtigsten Punkte, die zum Stand der Verhandlungen kolportiert werden:

Wer kann Bundesstaatsanwalt werden? 

Fix ist, dass anstelle der Justizministerin künftig ein Dreiergremium über Strafverfahren entscheidet. Die ÖVP will eine „Durchlässigkeit des Amtes“ – unter den drei Personen (plus drei Stellvertretern) sollen nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch Uniprofessoren und Rechtsanwälte sein.

Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat dem schon früh eine Absage erteilt. Jetzt wird überlegt, dass sich zumindest Anwälte, die im früheren Berufsleben als Richter oder Staatsanwälte gedient haben, bewerben dürfen.

Ein Kompromiss, mit dem die Standesvertretungen nicht leben können – nur aktive Richter und Staatsanwälte mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht seien qualifiziert, um über Strafverfahren zu entscheiden, heißt es.

Wer sucht die Bundesstaatsanwälte aus? 

SPÖ und Neos sollen durchgesetzt haben, dass eine unabhängige Personalkommission, die aus den Bewerbern die bestgeeigneten Kandidaten aussucht, mehrheitlich aus den höchsten Reihen der Justiz besetzt wird – dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur etwa. Die ÖVP soll noch Vertreter der Wissenschaft hineinverhandelt haben.

Wer bestellt sie? 

Die ÖVP beharrt schon seit Längerem darauf, dass das Parlament die Bundesstaatsanwälte wählt; und auch Sporrer meinte zuletzt, die neue Justizspitze sollte über die Volksvertretung legitimiert sein.

Die Neos wollen, dass die Kommission einen bindenden Gesamtvorschlag macht, der dem Parlament unverändert zur Abstimmung vorgelegt wird – und nur gesamthaft angenommen oder abgelehnt werden kann, wie Sophie Wotschke in der Presse erklärte. Die ÖVP will dem Vernehmen nach über jede einzelne Person abstimmen.

Sporrer erklärte in der Presse, dass das Parlament eine Liste mit einer Reihung bekommen soll – wenn es davon abweicht, müsse dies begründet werden.

Wie lange sollen die Bundesstaatsanwälte im Amt sein? 

Im Ministerratsvortrag, auf den sich ÖVP, SPÖ und Neos im Frühjahr geeinigt haben, sind sechs Jahre paktiert. Daran will die ÖVP festhalten. Weil Experten eher zwölf Jahre für sinnvoll halten, sollen die Neos zuletzt für einen Kompromiss von neun Jahren plädiert haben, was auch für die SPÖ ein gangbarer Weg wäre.

Eine vorzeitige Abberufung soll nach dem Modell der Ministeranklage möglich sein, wonach der Verfassungsgerichtshof entscheidet.

Wer kontrolliert?

Die ÖVP soll vorgeschlagen haben, dass der Leiter der Bundesstaatsanwaltschaft – wie die Justizministerin – in den Justizausschuss des Parlaments geladen wird und dort den Abgeordneten Rede und Antwort stehen muss.

Auch das lehnt man in Justizkreisen ab: Selbst wenn man sich darauf einigt, dass zu laufenden Strafverfahren keine Auskunft gegeben wird, wären solche Vorladungen doch eine Möglichkeit, Druck auf die Justiz aufzubauen.

Im Justizministerium kann man den 18. März als Termin auf KURIER-Anfrage nicht bestätigen. Die Abstimmungen laufen, heißt es.

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