Schicksal des Bundesstaatsanwalts hängt von den Grünen ab
Die Regierung befindet sich im Finale ihrer Verhandlungen zur Bundesstaatsanwaltschaft, ein Entwurf soll am 18. März präsentiert werden. Nachdem der KURIER über dieses Datum und den aktuellen Verhandlungsstand berichtet hat, appelliert Elena Haslinger, Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung, jetzt noch einmal an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), ihre Standpunkte in den Verhandlungen zu überdenken.
Konkret geht es um den Modus der Bestellung des Dreiergremiums, das künftig anstelle der Ministerin über Einzelstrafsachen entscheiden soll: ÖVP und SPÖ wollen, dass das Parlament einen Vorschlag, der von einer unabhängigen Personalkommission kommt, abändern kann.
Die Standesvertretung plädiert – wenn schon im Parlament abgestimmt werden soll – für einen verbindlichen Vorschlag mit Reihung.
Haslinger: „Die Politik tut sich selbst keinen Gefallen, wenn der Eindruck entsteht, dass sie nach Parteifarbe ihre Bundesstaatsanwälte installiert. Davon, ob die Institution als unabhängig wahrgenommen wird, hängt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat ab.“ Sie betont: „Wir brauchen eine unabhängige Institution und kein Polit-Büro.“
Auch für die Kandidaten wäre es nicht angenehm, wenn sie sich immer nachsagen lassen müssten, dass sie von einer bestimmten Partei in das Amt gehievt wurden, gibt sie zu bedenken.
„Kein Platz für Proporz“
Auch die Grünen reagieren am Freitag mit Kritik: „Die Leitung der Bundesstaatsanwaltschaft muss ausschließlich nach fachlicher Qualifikation und in einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren bestellt werden“, sagt Alma Zadić.
Die frühere Justizministerin (und jetzige Justizsprecherin der Grünen) verweist auf die „bewährte Praxis“ bei Gerichten, wo unabhängige Senate aus erfahrenen Persönlichkeiten der Justiz eine qualitätsgesicherte Vorauswahl treffen. „Parteipolitische Proporzlogik hat hier keinen Platz“, so Zadić. Die neue Bundesstaatsanwaltschaft soll eine zentrale Institution des Rechtsstaats werden und sei „zu wichtig, um die drei Spitzenpositionen zwischen Koalitionsparteien aufzuteilen“.
FPÖ lehnt Konzept generell ab
Es sind Worte, die Gewicht haben – denn die Grünen sind zwar mittlerweile eine Kleinpartei, von ihnen hängt aber das Schicksal des gesamten Vorhabens ab: Die Regierung braucht für einen Beschluss im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb werden ÖVP, SPÖ und Neos irgendwann mit den Grünen verhandeln müssen.
Die FPÖ fällt aus – sie lehnt das Konzept Bundesstaatsanwaltschaft generell ab und beschäftigt sich gar nicht mehr mit Details.
Ihr Standpunkt: Das bestehende System (die Ministerin lässt ihre Fachabteilung einen Vorschlag erarbeiten, bei ihrer Entscheidung berät sie dann der Weisungsrat) funktioniert. Alle 17 Weisungen, die in den vergangenen sieben Jahren erteilt wurden, seien „juristisch betrachtet in Ordnung“ gewesen, sagt Justizsprecher Harald Stefan.
Das geplante Dreiergremium betrachtet die FPÖ als „Schattenjustizminister“, der – anders als die Justizministerin – nicht ins Parlament geladen werden kann, um Rechenschaft abzulegen. „Demokratiepolitisch ist das ein Rückschritt“, so Stefan.
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