Bundesstaatsanwaltschaft: Spitzen der OLG haben massive Bedenken

Präsidenten lehnen Wahl der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft-Leitung durch Parlament ab.
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Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft, bzw. deren Besetzung stößt weiter auf Kritik in den Reihen der Justiz. Am Dienstag meldeten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck zu Wort. "Eine Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat wäre ein Schritt in Richtung Politisierung der Staatsanwaltschaften", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Nur erfahrene Richter und aktive Staatsanwälte sollten in Frage kommen.

Ziel der geplanten Behörde ist es, die Justiz zu entpolitisieren und dem Anschein von politischer Einflussnahme entgegenzutreten. Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft soll die oberste Weisungsspitze der heimischen Anklagebehörden werden - aktuell nimmt das Justizministerium diese Rolle wahr.

OLG-Spitzen: Reform ist rechtsstaatlicher Rückschritt

Die OLG-Spitzen schlagen vor, für die Bestellung der künftigen Bundesstaatsanwälte auf das "in der Gerichtsbarkeit bewährte System der Personalsenate" zurückzugreifen. Die Auswahlkommission müsse "aus aktiven und erfahrenen Richtern und Staatsanwälten bestehen". Grundsätzlich unterstützen die OLG-Präsidenten "jede Weiterentwicklung der rechtsstaatlichen Institutionen". Eine Reform, "die nicht zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats beiträgt, sondern in Wahrheit einen Rückschritt darstellt", sei aber "mit Nachdruck" abzulehnen.

Sehr ähnlich hatten sich vor einer Woche die leitenden Oberstaatsanwälte aus Wien, Linz, Graz und Innsbruck geäußert. Auch für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, war es "schlicht unverständlich" warum die neue Weisungsspitze vom Parlament gewählt werden soll. Die Chefin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, sprach diesbezüglich von einem "No-Go".

Die konkrete Ausgestaltung der Bundesstaatsanwaltschaft und deren Bestellung wird noch regierungsintern verhandelt. Anfang Februar hatte sich Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zuversichtlich gezeigt, "in den nächsten Wochen ein konkretes Konzept vorstellen zu können". 

Fest steht, dass die neue Oberbehörde durch ein Dreiergremium geleitet werden soll, betonte Sporrer mehrfach. Die Wahl durch das Parlament war bereits in einem Ministerratsvortrag von Mitte 2025 vorgesehen. Für die Schaffung der Bundesstaatsanwaltschaft brauch es jedenfalls einer Zweidrittelmehrheit, also neben den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos auch jene der FPÖ oder der Grünen.

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