Die Delegierten berichten ihre Vorhaben an die EUStA in Luxemburg. 22 von 27 EU-Ländern (Ungarn, Dänemark etc. sind nicht dabei) haben einen Vertreter entsandt. Diese 22 beraten dann in Kammern zu je drei Staatsanwälten über ein Verfahren – also ob Anklage erhoben, ob eingestellt oder ob weiter ermittelt werden soll. Ein vierter Staatsanwalt wird aus dem betroffenen Land hinzugezogen.
Einzeln oder Dreier?
Im Prinzip erledigt die EUStA die „Fachaufsicht“, die in Österreich derzeit vier Oberstaatsanwaltschaften, eine Sektion im Justizministerium, die Justizministerin selbst und einen dreiköpfigen Weisungsrat beschäftigt – und die künftig eine neue General- bzw. Bundesstaatsanwaltschaft übernehmen soll.
Ein Knackpunkt: Zadić will nach Vorbild EUStA einen Dreiersenat, die ÖVP hingegen besteht auf einer Einzelspitze.
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Die Debatte gab es auch bei der EUStA, sagt Maschl-Clausen. Letztlich befand aber der EU-Rat (Gremium der Staats- und Regierungschefs), dass nicht zu viel Macht auf eine Person konzentriert sein solle, weil das zu einem Ungleichgewicht führen könnte. Die EUStA wird von der Rumänin Laura Kövesi geleitet. Sie hat in einer Kammer den Vorsitz, aber kein Weisungsrecht bei Entscheidungen.
Kontrolliert wird die Arbeit der EUStA einerseits durch die Gerichte (die Verfahren werden ja im Land geführt und Anklagen bzw. Urteile dort angefochten), andererseits erhält das EU-Parlament einen Jahresbericht. Kövesi beantwortet auch Fragen der Abgeordneten – zu allem außer zu Einzelstrafsachen. Es herrscht Verschwiegenheit, „um ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit zu gewährleisten“, erklärt Maschl-Clausen.
Aktuell laufen bei der EUStA 1.350 Verfahren, acht davon in Österreich mit einer Gesamtschadenssumme von 391,4 Millionen Euro. Darunter die Causa um den ehemals FPÖ-nahen Verein AEI, der EU-Fördergeldern veruntreut haben soll (der KURIER berichtete).
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