Ein Justizminister habe Angst, zu intervenieren, weil er sich dann dem Vorwurf aussetze, für jemanden Partei zu ergreifen. „Interveniert er nicht, dann kann er aber auch keine Konflikte lösen“, sagte Jabloner.
Und er weiß, wovon er spricht: In seine Ägide (kurz nach Platzen des Ibiza-Skandals war er ja Teil der Beamtenregierung) fiel der große, justizinterne Krach zwischen WKStA und Sektionschef Christian Pilnacek. Sein Erfolg als Konfliktlöser sei damals überschaubar gewesen, sagt Jabloner. Ein Generalstaatsanwalt könnte diese Pflichten mit fachlicher Autorität besser wahrnehmen.
Elisabeth Lovrek, Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, pflichtete ihm bei: „Die Anscheinsproblematik lähmt einen Justizminister.“ Ein Generalstaatsanwalt könnte die Qualität der Fachaufsicht verbessern. Das sei auch dringend nötig, denn: „Ein Strafverfahren ist eine Zumutung und nur dann vertretbar, wenn die Fachaufsicht perfekt ist.“ Erst kürzlich gab es Kritik, weil ein Verfahren gegen den Waffenlieferanten des Wien-Attentäters eingestellt worden war.
Bei der Podiumsdiskussion und den einzelnen Vorträgen – unter anderem von Alt-Bundespräsident Heinz Fischer und der Vertreterin der Europäischen Staatsanwaltschaft Ingrid Maschl-Clausen – wurde im Wesentlichen die Linie der Justizministerin bestätigt.
Ein Generalstaatsanwalt soll nicht vom Parlament, sondern von einem Fachgremium ausgewählt werden, über Weisungen soll aber nicht er selbst, sondern ein Dreiersenat entscheiden; und kontrolliert werden soll deren Arbeit nur durch die Gerichte. Das Parlament soll ein Mal pro Jahr einen generellen Tätigkeitsbericht und allenfalls noch einen Bericht nach Ende eines Strafverfahrens erhalten.
Höchstrichter-Veto
Die einzige Gegenstimme bei der Veranstaltung kam aus dem Publikum: Verfassungsrichter Johannes Schnizer meldete sich zwei Mal (ausführlicher, als manchen lieb war) zu Wort. Schnizer war 2004 beim Österreich-Konvent dabei. Sein damals wie heute favorisiertes Modell: Die Behörde sollte monokratisch sein, die Weisungsmacht also bei einer Einzelperson liegen. Bestellt werden sollte diese vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit.
„An der Spitze dieser Behörde sollte jemand stehen, der das Vertrauen des Parlaments genießt“, so Schnizer. Der Verfassungsexperte mahnte: „Staatsanwälte haben die schärfsten Mittel zur Verfügung. Wie sie diese einsetzen, liegt weitgehend in ihrem Ermessen.“
Die Chance auf den Generalstaatsanwalt – immerhin ein Herzensprojekt der Grünen – ist aus Sicht von Ex-Bundespräsident Fischer „intakt“. Nur der Zeitplan sei „schwer abzuschätzen“.
Zadić machte in ihrer Keynote jedenfalls klar, dass sie nicht bereit ist, groß von ihren Positionen abzuweichen, um mit der ÖVP auf einen Nenner zu kommen. „Es steht viel auf dem Spiel. Ich werde sicher nicht aus parteipolitischem Interesse den einfachen Weg gehen.“
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