Neues Gesetz mit Spezialbehandlung für Politiker-Chats

Sebastian Kurz hat die Ausnahme auf Rat von Anwalt Werner Suppan einmal angewendet.
Laut geplanter Reform von ÖVP und Grünen sollen Staatsanwaltschaften weiterhin Zugang zum gesamten Datenschatz haben. Für „clamorose“ Fälle gibt es aber eine Ausnahme.

Lang und intensiv wurde über die neuen Regeln zur Handysicherstellung verhandelt – doch eine zentrale Forderung von ÖVP und einigen Strafverteidigern ließ sich nicht durchsetzen: die „personelle Trennung“ bei der Aufbereitung der Daten.

Das Bestreben war, dass die Staatsanwaltschaften keinen Zugriff mehr auf den gesamten Datenschatz haben sollten. Ein forensisches Team sollte anhand einer Anordnung, die ein Richter genehmigt hat, „filtern“. Die Ermittler würden dann nur noch diesen gefilterten Teil zu sehen bekommen.

Naheliegend, dass dahinter eine Lehre aus der Causa Thomas Schmid steckt: Auf seinem Handy wurden bekanntlich etliche Zufallsfunde gemacht, die zu immer neuen Ermittlungen geführt haben. Möglich war das, weil die WKStA sämtliche 300.000 Chats hat und durchforsten kann.

Im vorliegenden Entwurf, auf den sich ÖVP und Grüne am Mittwoch geeinigt haben, ist diese „personelle Trennung“ nicht vorgesehen. Aber es gibt ein Schlupfloch.

Kommentare