"Sonderbehandlung" für den Kanzler?

"Sonderbehandlung" für den Kanzler?
Die Opposition ist erzürnt, weil Sebastian Kurz von einem Richter und nicht von den Staatsanwälten befragt wird. Ist das wirklich ungewöhnlich – oder gar ein Skandal?

Auch am Tag nach der Entscheidung haben sich die Wogen nicht gelegt: Nachdem im Justizministerium entschieden worden ist, dass die Einvernahme von Bundeskanzler Sebastian Kurz von einem Richter erledigt wird, erregen sich SPÖ und FPÖ weiter über eine „Sonderbehandlung für den Kanzler“. Trifft der Vorwurf zu? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was ist bisher passiert?
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hegt den Verdacht, der Kanzler habe im parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Juni 2020 die Unwahrheit gesagt – was strafbar wäre. Bevor sich die WKStA für oder gegen eine Anklage entscheidet, wird der Kanzler einvernommen. Allerdings nicht von der WKStA selbst, sondern von einem Richter.

Ist die Entscheidung rechtlich korrekt?
Das ist weitgehend unbestritten. Strafrechtsexperte Alois Birklbauer bezeichnet die Entscheidung als „nichts Besonderes“ und „rechtlich einwandfrei“, ähnlich hat sich der frühere Dekan der juridischen Fakultät der Uni Wien, Heinz Mayer, geäußert. Der entsprechende Paragraf kommt zwar selten zur Anwendung, aber das liegt in der Natur der Sache. Im Paragraf 101 der Strafprozessordnung heißt es, dass die Staatsanwaltschaft „gerichtliche Beweisaufnahmen“ zu beantragen hat, wenn Tat und Tatverdächtiger ein „besonderes öffentliches Interesse“ auslösen – beides trifft bei Kurz zu.

Hat sich das von den Grünen geführte Justizministerium dem Anwalt des Kanzlers gebeugt, wie Oppositionsvertreter behaupten?
Der Antrag, dass ein Richter die Einvernahme erledigen soll, muss von der WKStA kommen. Ein Beschuldigter kann keinen solchen Antrag stellen, sondern ihn nur anregen. Insgesamt haben im Ministerium die zuständige Sektion, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Weisungsrat an der Entscheidung mitgewirkt.

Warum haben WKStA und Ministerium die Befragung in die Hände eines Richters gegeben?

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