Verdacht Falschaussage: Richter und nicht WKStA befragt den Kanzler

Verdacht Falschaussage: Richter und nicht WKStA befragt den Kanzler
Das Justizministerium hat entschieden: Sebastian Kurz wird von einem unabhängigen Richter und nicht von den Staatsanwälten der WKStA wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor dem U-Ausschuss befragt.

Es ist ein kleiner Sieg für Sebastian Kurz: ÖVP-Anwalt Werner Suppan hatte einen Antrag gestellt, dass Sebastian Kurz  nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sondern von einem unabhängigen Richter befragt wird. Das gibt die Strafprozessordnung her. Nämlich dann, wenn die beschuldigte Person besonders bedeutsam ist. Dieser Paragraf  wurde noch nicht oft angewendet. Etwa in der Causa Natascha Kampusch oder zuletzt bei der Einvernahme des suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek.  

Ein weiteres Argument, das Suppan als Begründung anführte: Sowohl Kurz selbst als auch die ÖVP hatten die WKStA in der Vergangenheit wiederholt attackiert und ihr vorgeworfen, parteipolitisch zu agieren.

Ermittlungen wegen Falschaussage 

Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legen allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.

Um diese Frage zu klären, hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums um eine Einschätzung gebeten, ob im Verfahren gegen den Bundeskanzler Sebastian Kurz die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Bestimmung § 101 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO), das ist die Beschuldigtenvernehmung durch einen Richter, vorliegen.

Drei Voraussetzungen notwendig

Für die Anwendbarkeit müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:
1. eine besondere Bedeutung des Beschuldigten und
2. eine besondere Bedeutung der Straftat und daher
3. bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme

"Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung", lautet die Begründung aus dem Justizministerium. 

 

 

Verdacht Falschaussage: Richter und nicht WKStA befragt den Kanzler

Justizministerium lässt Kurz von einem Richter befragen

Aufgrund dieser besonderen Konstellation hat die zuständige Sektion des Justizministeriums das Vorliegen aller drei Voraussetzungen bejaht, heißt es in der Aussendung des Justizministeriums.  Die Entscheidung wurde ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen aufgrund der besonderen Bedeutung der Straftat und des Beschuldigten getroffen. 

Diese Rechtsansicht wird sowohl vom Weisungsrat als auch von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien geteilt. Damit ist die vollständige Prüfung des weiteren Vorgehens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezüglich der Vernehmung des Bundeskanzlers abgeschlossen.

Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers. Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt. Die WKStA bleibt als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Darüber hinaus handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt.

Kein Rücktritt bei Anklage

Wann die Beschuldigteneinvernahme stattfindet, ist noch unklar.

Allerdings ist auch klar: Die Weisung kommt von der Justizministerin Alma Zadic (Grüne)  und nicht von der Sektion für Einzelstrafsachen. Eine Weisung kommt der Ministerin als oberstes Organ zu, aber nicht einer Sektion.  

Kurz hat jedenfalls zuletzt betont, auch bei einer Anklageerhebung gegen ihn nicht zurücktreten. "Ja, selbstverständlich", antwortete Kurz in einem Interview mit "Bild live" auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne. Es sei bei solchen Anklagen "nie etwas dran" gewesen und sie hätten sich "alle als falsch herausgestellt". Er wisse, was er getan und nicht getan habe. "Ich habe definitiv immer vorsätzlich die Wahrheit gesagt", bekräftigte der ÖVP-Chef seine Verteidigungslinie.

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