1) Wieder keine solide Basis für Ausgangsverbote
Wir erinnern uns: Der Verfassungsgerichtshof hat die Ausgangsverbote von März und April gekippt, weil die Verordnung nicht dem Gesetz entsprochen hat. In der Novelle, die das reparieren soll, heißt es nun, dass das Betreten „bestimmter“ oder „öffentlicher“ Orte untersagt werden kann. Es sei aber unklar, was damit gemeint ist, kritisiert der Verfassungsdienst. Ohne präzise Begründung könnten künftige Ausgangsverbote wieder zu weit gehen.
Dazu kommt, dass Behörden „vor Ort“ kontrollieren dürfen – und zwar durch „Betretungen“, steht im Beipacktext. Der Verband der Verwaltungsrichter ist skeptisch: Das könnte bedeuten, dass Polizisten in privaten Wohnungen nachschauen – was ein Eingriff in das Hausrecht oder gar in die Menschenrechtskonvention wäre. Schon beim umstrittenen Oster-Erlass im April wurde befürchtet, dass die Polizei bei Familienfeiern vorbeischaut.
2) Babyelefant steht erneut auf wackeligen Beinen
Auf die besagte Passage würden sich auch neue Verordnungen zum Mindestabstand beziehen. Der Minister könnte festlegen, dass an „öffentlichen“ oder „bestimmten“ Orten ein bis zwei Meter Abstand zwischen haushaltsfremden Personen einzuhalten ist. Wieder fragt man sich: Wo denn nun genau? Auch in Privatwohnungen?
3) "Contact Tracing" ist nicht praxistauglich
Betriebe, Veranstalter und Vereine sollen die Daten ihrer Besucher und Mitarbeiter für 28 Tage aufbewahren und den Gesundheitsbehörden zur Verfügung stellen, wenn bei ihnen ein Covid-19-Fall aufgetaucht ist. Der Haken: Man muss seine Daten nicht hergeben – und es darf einem nicht der Zutritt verwehrt werden.
Befürchtet wird von Gastronomen, dass ihre Gäste entweder gar keine oder falsche Daten nennen. Die Wirtschaftskammer teilt nun mit, dass „der Aufwand für Unternehmen in keinem Verhältnis zum Nutzen steht“.
4) Unklar, wer bei der Corona-Ampel das Sagen hat
Die Novelle regelt, dass Bezirke und Länder künftig selbst Regeln ausgeben können – je nach Corona-Lage in ihrer Region, die von einem neuen Ampelsystem angezeigt werden soll. Der Minister kann aber strengere Verordnungen erlassen. In einer Stellungnahme wird gerätselt, was „strenger“ heißt – ein juristischer Begriff ist das jedenfalls nicht.
Der Punkt ist: Die Corona-Ampel startet am Freitag, die Novelle ist aber noch nicht beschlussreif. Bis sie den Nationalrat passiert hat, dürfte die Kompetenzfrage also weiter für Verwirrung sorgen. Auch der Leitfaden mit einem Maßnahmenkatalog für die Regionen liegt noch nicht vor - den braucht es bis Freitag aber auf jeden Fall (siehe Fahrplan unten).
5) Schlechte Schwingungen bei Türkis und Grün
Kanzler Kurz sagte im KURIER-Interview am Sonntag, der Gesundheitsminister genieße sein Vertrauen. Man hört aber, dass die türkise Seite der Regierung zunehmend genervt sei ob des Chaos, das Anschober verursache, während er nach außen den Corona-Profi mime.
Die Grünen führen die schlechte Stimmung auf „Neid“ zurück. Anschober sei Kurz in den Image-Werten zu nahe gekommen. Sie sehen sich immer häufiger als Opfer von „Fouls“. Zuletzt, als Kurz mit einer Rede zur Corona-Lage vorpreschte, obwohl dies Anschobers Gebiet sei.
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