Coronagesetze: Massive Kritik, Anschober gegen "künstliche Aufgeregtheit"

Anschober will Lockdown verhindern
Der Verfassungsdienst im Kanzleramt sieht zwar nicht grundsätzlich die Gefahr einer Verfassungswidrigkeit, aber dennoch grobe Unklarheiten. Anschober wendet sich gegen "künstliche parteipolitisch motivierte Aufgeregtheit".

Der Entwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zu Änderungen am Epidemiegesetz und am Covid-19-Maßnahmengesetz wird auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes recht harsch kritisiert. Die Rechtsexperten stoßen sich beim Betretungsverbot - also der Schlüsselstelle der Novelle - an der unklaren Definition von "bestimmten" und "öffentlichen" Orten.

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf darauf, dass der Verfassungsgerichtshof Anschobers Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat. In mehreren Stellungnahmen der Begutachtung gab es Warnungen, dass auch die neuen Regelungen verfassungswidrig sein könnten, das Gesetz sieht nämlich die Möglichkeit von sehr weitgehenden Betretungsverboten vor.

Der Verfassungsdienst im Kanzleramt sieht zwar nicht grundsätzlich die Gefahr einer Verfassungswidrigkeit, aber dennoch grobe Unklarheiten. "Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist", heißt es wörtlich im Entwurf zum Covid-19-Maßnahmengesetz.

"Aus dem vorgeschlagenen Wortlaut lassen sich (...) die konkrete Bedeutung der Begriffe 'bestimmte Orte' und 'öffentliche Orte' sowie ihre Abgrenzung voneinander nicht mit ausreichender Klarheit erkennen", bemängelt der Verfassungsdienst in seiner Stellungnahme. Dies sollte zumindest in den Erläuterungen klargestellt werden, meinen die Rechtsexperten. Auch müsse man klarstellen, ob von "bestimmten Orten" auch private Orte wie etwa Wohnungen oder Grundstücke erfasst sein sollen.

Was die Änderungen im Epidemiegesetz betrifft, ist für den Verfassungsdienst nicht stimmig, dass Veranstalter zwar die Kontaktdaten von Gästen und Besuchern sammeln müssen, die Besucher aber nicht verpflichtet sind, ihre Daten preiszugeben. "Dies wirft die Frage auf, was gilt, wenn ein Besucher nicht einwilligt."

Anschobers Sprecherin erklärte angesichts der kritischen Begutachtungsstellungnahme auf Twitter, dass der Verfassungsdienst eingebunden gewesen sei. Und Anschobers Kabinettschefin Ruperta Lichtenecker wies im Profil die anhaltende Kritik an den juristischen Texten des Gesundheitsministeriums als unfair zurück: "Der Verfassungsdienst ist fast immer mit am Tisch gesessen."

Informationen der APA zufolge hatte der Verfassungsdienst das Gesundheitsministerium tatsächlich bereits vor der parlamentarischen Begutachtung auf seine Bedenken hingewiesen, und zwar in Besprechungen, aber auch schriftlich. Viele der Anmerkungen sind aber offenbar nicht berücksichtigt worden, weshalb man nun im Zuge einer offiziellen Begutachtungsstellungnahme noch einmal auf die offenen Kritikpunkte hingewiesen hat.

Das Gesundheitsministerium steht seit Monaten in der Kritik, weil seine Corona-Verordnungen regelmäßig für Chaos und Unsicherheit sorgen und von Juristen regelrecht zerpflückt werden. Schon oft wurde deshalb eine stärkere Einbindung des Verfassungsdienstes gefordert.

Anschober gegen "künstliche Aufgeregtheit"

Anschober selbst hat am Sonntag einmal mehr per Aussendung versichert, konstruktive Kritik in seine Novelle einarbeiten zu wollen. "Was uns nicht weiterbringt, ist künstliche parteipolitisch motivierte Aufgeregtheit, die der Sache schadet", konnte er sich aber einen Seitenhieb nicht verkneifen. Die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsdienst sei "sehr gut und konstruktiv", hieß es zudem in einer Aussendung des Ressorts. Der Verfassungsdienst sei von Beginn an in die Erarbeitung der beiden Entwürfe eingebunden gewesen, "einige Anregungen wurden entsprechend eingearbeitet", andere seien während der Begutachtungsphase genauer ausgeführt worden, war man im Gesundheitsressort um Beruhigung bemüht.

Außerdem betonte das Gesundheitsministerium, dass die Novellierungen "unter großem Zeitdruck", aber unter Beiziehung von externen Rechtsexperten, "unter starker Einbeziehung des Verfassungsdienstes" und "nach umfangreichen Gesprächen mit dem Koalitionspartner" erarbeitet worden seien. Es sei der Sinn einer Begutachtung, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zu erhalten. 532 Stellungnahmen sind es geworden, für die sich das Ressort bedankte.

"In vielen Bereichen gibt es Bestätigungen, in etlichen Bereichen Verbesserungsvorschläge." Die Stellungnahmen würden seit dem Wochenende "überprüft, diskutiert und wo sinnvoll, eingearbeitet". Man verwies dabei auch auf das für morgen geplante Gespräch mit den Klubobleuten.

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