Corona-Novelle ab Herbst: Der Wirt als "Daten-Sheriff"

Corona-Novelle ab Herbst: Der Wirt als "Daten-Sheriff"
Betriebe sollen Daten ihrer Gäste speichern, diese müssen sie aber gar nicht erst hergeben – und dürfen trotzdem ins Lokal. Droht das nächste Chaos? Die Gesetzesnovelle im Check.

Neben dem Desinfektionsspender liegt beim Eingang des Gasthofs von Thomas Mayr-Stockinger ein Zettel: Name, eMail-Adresse und Telefonnummer sollen seine Gäste dort eintragen.

Das Ergebnis am Ende des Tages? „Sehr dürftig.“ Kaum ein Gast gibt freiwillig seine persönlichen Daten her – so die Erfahrung laut dem Gastronom und Obmann seiner Sparte bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich. In diesem Bundesland ist die Datenerfassung im Kampf gegen Corona seit Anfang Juli „dringend empfohlen“.

Die Bundesregierung plant nun eine bundesweite Verpflichtung von Betrieben, Vereinen und Veranstaltern, die persönlichen Daten ihrer Besucher, Kunden und Mitarbeiter für 28 Tage zu speichern und den Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Wenn also ein Gast positiv getestet wird, sollen jene, die mit ihm am Tisch saßen und sich angesteckt haben könnten, rascher ausfindig gemacht werden.

Mayr-Stockinger ist nach den Erfahrungen in Oberösterreich skeptisch, ob so eine Pflicht sinnvoll ist. Und seine Bedenken teilen viele Kollegen. Worum es geht – und wo es haken dürfte:

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