Gastro bis Theater: Betriebe sollen Besucherdaten speichern

Gastro bis Theater: Betriebe sollen Besucherdaten speichern
Die Registrierung ist für die Gäste aber nicht verpflichtend. Wer ablehnt, muss nicht draußen bleiben.

Der Babyelefant kehrt zurück. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der so bezeichneten Abstandsregel gekippt hatte, wird diese nun mittels Novelle des Covid-19-Gesetzes repariert. Ein entsprechender Entwurf befindet sich bereits in Begutachtung.

Inhaltlich ist darin neben der Etablierung einer rechtlichen Grundlage für das Ampelsystem sowie einer Regelung der Betretungsverbote aber auch eine brisante Neuerung vorgesehen: Mit der Novelle sollen Betriebe, Veranstalter und Vereine nämlich verpflichtet werden, Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern für 28 Tage zu speichern und den Gesundheitsbehörden im Anlassfall zur Verfügung zu stellen. Das betrifft unter anderem Gastronomie, Hotellerie und den Kulturbetrieb.

Allerdings und einigermaßen kurios: Ob die Gäste ihre Daten abgeben oder nicht, können diese freiwillig entscheiden. Wenn jemand nicht dazu bereit ist, dürfe ihm der Besuch eines Lokals oder einer Veranstaltung dennoch nicht untersagt werden.

„Das alles dient der Sicherheit der Gäste“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium, schließlich könne im Infektionsfall das Contact Tracing auf diese Art massiv beschleunigt werden.

Überlegungen im Mai

Die Idee, zumindest in der Gastronomie Besucherdaten zu speichern, ist nicht neu. Wie der KURIER berichtete, wurde darüber bereits im Mai verhandelt, schlussendlich aber davon abgesehen. Dass es jetzt doch anders kommt, begründet das Ministerium mit dem verbesserten Wissensstand über die Krankheit.

Datenschützer Max Schrems hatte schon im Mai grünes Licht gegeben. „Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt Datenverarbeitung im Kampf gegen Epidemien“, erklärte er. Voraussetzung sei, dass die Daten nur für einen bestimmten Zweck verwendet und nach bestimmter Zeit gelöscht werden müssen.

Gänzlich anders sieht das die FPÖ. Es würde auf eine „24-Stunden-Überwachung der Bürger durch den Staat“ hinauslaufen, kritisiert Klubobmann Herbert Kickl. Er spricht von einem „Dollfuß-Regime 2020“.

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