Deutschland: Vor dem Kaffee kommt zuerst das Formular

Deutschland: Vor dem Kaffee kommt zuerst das Formular
Was in Österreich kommen soll, ist in vielen deutschen Bundesländern längst Praxis: Gäste müssen sich registrieren.

Name, Adresse, Telefonnummer, Mailkontakt, Beginn und Ende des Besuchs – wer in Berlin in ein Restaurant, Café oder eine Bar geht, bekommt vom mit Mund-und-Nasenschutz-ausgestatteten Kellner zuerst ein Formular auf den Tisch serviert. In manchen Fällen klebt dort ein QR-Code, über den man sich via Smartphone registrieren muss. Nach vier Wochen ist der Betreiber verpflichtet, die Daten zu löschen.

Schon seit vielen Monaten sind die Betreiber in einigen Bundesländern (es gibt keine einheitliche Registrierungspflicht, die Corona-Regeln sind Ländersache, Anm.) verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter im Falle einer Corona-Erkrankung weitere potenziell Infizierte identifizieren können.

Die Erfahrung bisher zeigt: In vielen Lokalen wird die Verordnung umgesetzt, manchmal wird aber darauf vergessen bzw. können die Blätter nicht ausgewertet werden, da die Schrift unleserlich ist oder falsche Namen verwendet werden.

Polizeizugriff auf Daten

Dass die Daten auch anders genutzt werden, führte zuletzt zu einer Debatte. Der Grund: Polizeibehörden in mehreren Bundesländern sollen sie auch zur Strafverfolgung genutzt haben, wie etwa in Hamburg. Dort nutzte man die Gästedaten eines Lokals, um Augenzeugen einer Straftat zu finden – und kontaktierte die in der Liste aufgeführten Personen.

Der Gaststättenverband Dehoga fordert daraufhin eine Klarstellung: Ob und wie die Polizei die bei Restaurantbesuchen notwendigen Corona-Gästelisten auswertet. Ein von mehreren Parteien gefordertes Gesetz, das den Zugriff regelt, soll es aber nicht geben. Der Zugriff sei durch die Strafprozessordnung geregelt und benötige ohnehin die Zustimmung eines Richters, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

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