Prinzipiell darf jeder Bürger, auch Dornauer, einen Jäger im Wald begleiten. Der Tiroler SPÖ-Landesobmann will sich auf dem Foto, das den Jagdausflug belegt, nur als Schütze in Szene gesetzt haben. Und zwar, indem er einen Jagdhut mit dem sogenannten „Beutebruch“, der dem Schützen gebührt, inszeniert.
Dornauer betont, keine Gesetze verletzt zu haben. Übrigens würde er bereits gegen das Waffenverbot verstoßen, sollte er nur ein Gewehr in die Hand nehmen. Auf dem Foto ist das allerdings nicht erkennbar.
Schützenhilfe erhielt Dornauer nun unter anderem von jenem Tiroler Hotelier, der Teil der Jagdgesellschaft war und ebenfalls am Foto zu sehen ist. Der versicherte bereits am Montag gegenüber dem KURIER: "Ich habe den Hirsch geschossen". Danach habe man "die Hüte getauscht". Warum, das wisse er nicht mehr so genau.
Andere Jäger reagierten im Gespräch mit dem KURIER wütend auf die Begründung des "Huttausches". Tenor: Kein anständiger Jäger käme je auf die Idee, sich den Abschuss selbst an die Fahne zu heften oder den Hut einem anderen zu übergeben.
Schützenhilfe von Jagdfreunden
Der Hotelier bestätigte jedenfalls "an Eides statt, dass ich Erleger des Hirsches der Klasse III am 28.09.2024 im Revier Eigenjagd Stüblergut bin". Hirsche der Klasse III sind Jungtiere zwischen ein bis drei Jahren. Ungefährer Wert: zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Klar ist: Politische Amtsträger dürfen nur Zuwendungen bis 100 Euro straffrei annehmen. Dornauer soll die Trophäe nicht erhalten haben, diese gebührt im Normalfall dem Schützen.
Auch der Oberförster und Jagdverwalter des Reviers bestätigte eidesstattlich, dass der Hotelier den Hirsch erlegt habe. Die notariell beglaubigten Erklärungen vom 11. November 2024 liegen dem KURIER vor, wie auch eine Abschussmeldung aus dem Jagdbuch.
Gerät Dornauer trotzdem ins Fadenkreuz der Justiz?
Die eidesstaatlichen Erklärungen wurden bereits bei der Staatsanwaltschaft Graz abgegeben – aber was sind sie wert?
In einem möglichen Strafverfahren: null. Die Staatsanwaltschaft muss Zeugen unmittelbar befragen – sie stehen nach einer Rechtsbelehrung unter Wahrheitspflicht. Zwar können sie die eidesstattlichen Erklärungen bei ihrer Einvernahme noch einmal vorlegen, trotzdem müssten sie umfassend befragt werden. Wer als Zeuge lügt, riskiert ein Verfahren wegen Falschaussage.
Wir erinnern uns an den Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz zu Jahresbeginn: Das Verteidigerteam legte eidesstattliche Erklärungen von zwei russischen Geschäftsleuten vor, der Richter lud sie dann aber trotzdem als Zeugen, denn vor Gericht gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit. Bei ihren Aussagen haben die beiden Russen ihre eidesstattlichen Erklärungen dann stark relativiert.
Neben einem Strafverfahren, das Dornauer von der Staatsanwaltschaft Graz wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz droht, könnte die Bezirksbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, wenn es Hinweise auf einen Verstoß gegen das Jagdgesetz gibt. Prinzipiell gilt auch dort das Prinzip, dass Zeugen unmittelbar einvernommen werden müssen.
Wer hat das Geld zugeschossen?
Eine zentrale Frage in der Causa wollte der Tiroler Hotelier übrigens bisher nicht beantworten – nämlich wer den Jagdausflug bezahlt hat. „Das möchte ich lieber für mich behalten“, erklärte der Jagdkumpel von Dornauer. Genau an dieser Stelle hakt am Dienstag die Landtagspartei Liste Fritz ein. Sie will vom Tiroler LH-Stellvertreter wissen:
Hat sich Dornauer zu diesem Jagdausflug einladen lassen? Von Milliarden-Pleitier Benko oder von jemand anderem? Ist Dornauer zu diesem Jagdausflug in der Steiermark geflogen, per Hubschrauber? Oder wie ist er hin- und zurückgekommen? Wo hat er genächtigt und gegessen und hat er all diese Kosten selbst bezahlt?
Klar sei, „wenn er sich zu diesem Jagdausflug einladen hat lassen, dann ist das eine verbotene Geschenkannahme!“, sagt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint. „Bisher hat Dornauer dazu geschwiegen, aber damit soll er nicht durchkommen.“ Ein Übergehen zur Tagesordnung könne es nach diesem massiven Fehltritt nicht geben. „Verbotene Geschenkannahme ist kein Kavaliersdelikt, sondern ganz klar verboten“, so Sint.
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