Fahrplan bis 7. Jänner: Der Corona-Weihnachts-Guide

Fahrplan bis 7. Jänner: Der Corona-Weihnachts-Guide
Der Fahrplan sieht nur zaghaft Lockerungen vor, es gibt verschärfte Reiseregeln. An den Festtagen dürfen bis zu zehn Personen miteinander feiern

Es soll ein „würdiges und halbwegs sicheres Weihnachten“ werden, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz anlässlich der Präsentation des Öffnungsfahrplans bis 7. Jänner.

Es ist eine Öffnung mit angezogener Handbremse. Vergnügungen sind heuer so gut wie alle gestrichen: keine Weihnachtsmärkte, alle Restaurants und Hotels geschlossen, Reisen inklusive Tagesausflüge in Nachbarländer aufgrund neuer Quarantänebestimmungen praktisch unmöglich, Fitnesscenter und Sporthallen geschlossen, Kultur-Events abgeblasen.

Vor den Shoppingcentern beim Weihnachtseinkauf wird jede Menge Polizei stehen, die darauf achtet, dass nicht zu viele Menschen auf einmal eingelassen werden.

Zum Friseur darf man, immerhin. Mit Maske. Und den angebotenen Kaffee muss man ablehnen. Konsumation ist nämlich überall gestrichen.

Schmerzliches Zuwarten

Die vier Regierungsmitglieder scheinen selbst wenig begeistert über das, was sie dem Land für die kommenden Wochen verordnen. Innenminister Karl Nehammer gesteht, „Corona zipft uns an“, Sebastian Kurz spricht von „schmerzlichem Zuwarten“, bis die Gastronomie endlich wieder aufmacht, Vizekanzler Werner Kogler streicht sein Verantwortungsbewusstsein hervor, und Gesundheitsminister Rudolf Anschober gibt noch einmal Durchhalteappelle am Ende dieses „unfassbar schwierigen Jahres“ aus.

Tatsächlich ist in Woche 3 des harten Lockdowns zwar etwas Entspannung auf den Intensivstationen eingekehrt, aber mit fast 4.000 Neuinfektionen sind die Ansteckungszahlen immer noch extrem hoch. Die Regierung erwartet, dass sie bis Mitte Dezember weiter sinken, aber im Jänner wieder steigen werden. Kurz schließt einen dritten Lockdown nicht völlig aus.

Ab 7. Dezember

Nächtliche Ausgehbeschränkungen
Ab 7. Dezember  gelten Ausgehbeschränkungen, wie sie im soften Lockdown gegolten haben. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr darf man die Wohnung nur aus vier Gründen verlassen: Arbeit, für notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Arzneien, Arztbesuch), um anderen zu helfen oder um sich an der frischen Luft zu bewegen.

Schulen in Teil-Betrieb  
Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb auf. Ab dem Alter von 10 Jahren müssen die Schüler aber auch im Unterricht Masken tragen. Oberstufen und Universitäten bleiben im Fernbetrieb, nur Maturanten erhalten Präsenzunterricht.  

Handel offen, Adventmärkte zu
Der Handel hat wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Mindestanforderung von 10  pro Kunde. In Shoppingcentern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet, Innenminister Karl Nehammer kündigt massive Polizeipräsenz an, um die Zugangsbeschränkungen zu überwachen. Die Adventmärkte dürfen heuer gar nicht aufsperren.

Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen wie Friseure und Massagen, sind geöffnet. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Mindestanforderung von 10   pro Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.

Homeoffice
Überall, wo es möglich ist, soll im Homeoffice gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig.

Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet.  Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Für Besucherbereiche gilt eine Mindestanforderung von 10   pro Besucher.

Alten- und Pflegeheime
MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Es darf nur ein Besucher pro Bewohner pro Woche kommen. 

Ab 19. Dezember

Reiserestriktionen 
Ab 19. Dezember gelten restriktive Einreisebestimmungen. Wer aus einem Land kommt, in dem sich pro 100.000 Einwohnern durchschnittlich 100 Personen oder mehr in den vergangenen 14 Tagen mit Corona infizierten, für den gilt eine Quarantänepflicht. Diese bedeutet, dass man zehn Tage in Quarantäne muss und sich frühestens am fünften Tag mit einem PCR-Test freitesten kann. Die Quarantänepflicht gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft, sagt Kanzler Sebastian Kurz. Das heißt, sie gilt für MitbürgerInnen mit ausländischem Pass genauso wie für Auslandsösterreicher oder österreichische Erasmus-Studenten, die zu Weihnachten nach Hause fahren. Die restriktiven Einreisebestimmungen sollen verhindern, dass Österreicher ins benachbarte Ausland fahren, dort Partys feiern, sich anstecken und dann das Virus wieder einschleppen. Das gleiche gilt für Familienbesuche in Westbalkanländern. 

Kostenersatz
Jene Betriebe, die noch geschlossen bleiben müssen, können bis Ende des Jahres um 50 (statt bisher 80) Prozent Umsatzersatz ansuchen. Ab Jänner gibt es den Fixkostenzuschuss als Hilfsgeld.  

Ab 24. Dezember

Ausnahmen zum Feiern
Am 24./25./26. sowie am 31. Dezember ist es möglich, dass  sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte. Ansonsten ist es ab 7. Dezember nur erlaubt, dass sich maximal sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Derzeit sind private Treffen massiv eingeschränkt, sind zwei Haushalte betroffen, darf vom zweiten Haushalt nur eine einzelne Person beteiligt sein. Diese Anzahl erhöht sich ab Montag auf sechs.

Sport und Skifahren
Sportarten mit Körperkontakt (Fußball etc.) sind untersagt, indoor Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen. Outdoor Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen. Damit dürfen auch Skigebiete aufmachen, in Gondeln besteht Pflicht für Mund-Nasenschutz. Die Anzahl der Fahrgäste ist zu reduzieren.

Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen. 

Ab 7. Jänner

Gastronomie
Gastronomie, Bars und Lokale sind vorerst geschlossen.  Die Abholung von online oder telefonisch bestellten Mahlzeiten ist weiterhin im Zeitraum von 6 Uhr bis 19 Uhr möglich. Es dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices. Laut Plan kann die Gastronomie ab  7. Jänner wieder öffnen – unter Einschränkungen und abhängig vom Infektionsgeschehen.   

Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben bis 7. Jänner geschlossen. Ausnahmen gibt es z. B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen. Ab 7. Jänner können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen – unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen. Hotelier-Sprecherin Susanne Kraus-Winkler: „Wir werden die nächsten Wochen nützen, den Re-Start der Hotellerie so vorzubereiten, dass wir mögliche Chancen bestmöglich und jederzeit nutzen können. Denn wir sind Unternehmer und wollen in erster Linie Gäste begrüßen.“ Man habe jetzt zumindest Gewissheit darüber, dass das Weihnachts- und Silvestergeschäft heuer ausfällt.

Publikumsveranstaltungen (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern)  können frühestens ab diesem Tag wieder stattfinden – und wenn, dann  unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen. Dazu findet eine Zwischenevaluierung Mitte Dezember statt. Schon jetzt hat die Regierung aber avisiert, dass sie von einer Erhöhung der Infektionszahlen nach Weihnachten ausgeht. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen und auch bis dahin möglich sind. Viele Kulturveranstalter – darunter die Wiener Staatsoper – zeigt im Dezember Premieren bzw. Aufführungen im Streaming oder im ORF, um dennoch Publikum ansprechen zu können. 

Sportveranstaltungen im Amateurbereich bleiben bis auf Widerruf untersagt. 
Ausgenommen sind Spitzensportarten im Out- und Indoor-Bereich. Spitzensportler dürfen mit Trainern und Betreuern die jeweiligen Sportstätten betreten, um zu trainieren. Um ihrem Beruf nachzugehen, dürfen Athleten auch an internationalen Wettbewerben teilnehmen. 
Die österreichische Bundesliga wird am 20. Jänner wieder mit der 
Frühjahrsmeisterschaft beginnen. 

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