Sieben Moscheen müssen geschlossen werden: Wie geht es weiter?

Der VSC-Kulturverein (As-Sunnah-Moschee) in Wien-Mariahilf
Welche Organisationen, welche Gebetshäuser und wie viele Personen von den Maßnahmen der Regierung betroffen sind.

Gläubige sind ratlos und zornig

Die Bundesregierung macht offenbar Ernst mit ihrem Auftreten gegen den politischen Islam und hat am Freitagmorgen harte Konsequenzen angekündigt. Vorgesehen ist eine Schließung von mehreren Moscheen. Darüber hinaus könnten bis zu 40 Imame des Vereins "Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich" (ATIB) ihren Aufenthaltstitel in Österreich verlieren.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zu den betroffenen Organisationen und zu den Maßnahmen der Regierung beantwortet.

Wie viele Moscheen und Imame sind betroffen?

Die Regierung will sieben Moscheen auflösen. Sechs davon werden von der Arabischen Kultusgemeinde betrieben, die als Kultusgemeinde insgesamt aufgelöst werden soll. Die siebente Moschee wird vom Verein "Nizam-i Alem" betrieben, der den „Grauen Wölfen“ (türkischen Rechtsextremisten) nahestehen soll. Außerdem sind etwas mehr als 60 Imame des türkischen Vereins ATIB im Visier der Regierung, wobei bei 40 Geistlichen ein Aufenthaltsverfahren läuft.

Wo liegen die sieben Moscheen, die geschlossen werden?

Vier Moscheen sind in Wien, zwei in Oberösterreich und eine in Kärnten. Die zwei oberösterreichischen Gebetshäuser, die vor dem Aus stehen, befinden sich in der Linzer Goethestraße und im Welser Traunpark. Eine der vier Wiener Moscheen ist die Moschee der „Grauen Wölfe“ am Antonsplatz in Wien-Favoriten.

Wer sind die „Grauen Wölfe“?

Die „Grauen Wölfe“ sind Anhänger der rechtsextremen türkischen Partei MHP. Sie träumen von einem großtürkischen Reich. Bereits in den 1970er-Jahren gingen Morde und Gewalttaten in der Türkei auf das Konto der „Grauen Wölfe“. Im vergangenen April tauchten in Österreich Fotos von Kindern auf, die den sogenannten Wolfsgruß machten.

Der verlängerte Arm der MHP in Österreich ist die Türkische Föderation, die mit ihrem stellvertretenden Vorsitzenden, Baki Uslu, auch den Generalsekretär im Obersten Rat der Islamischen Glaubengemeinschaft (IGGÖ) stellt. Die Moschee am Antonsplatz gehört jedoch nicht zur Türkischen Föderation, sondern ist der extremeren BBP (Die große Einheitspartei) zuzurechnen, die sich in den 90er-Jahren von der MHP abgespalten hat. So groß, wie sie sich nennt, ist die BBP allerdings nicht. Bei der letzten türkischen Parlamentswahl erreichte sie gerade einmal 0,53 Prozent. In Österreich seien ihre Anhänger eine irrelevante Größe, sagt Islamexperte Thomas Rammerstorfer.

Sieben Moscheen müssen geschlossen werden: Wie geht es weiter?

Die Moschee am Antonsplatz

Was weiß man über die „Arabische Kultusgemeinde“?

Für das Vorgehen gegen die Arabische Kultusgemeinde nannte der zuständige Minister Gernot  mehrere Gründe: Es seien in diesem Umfeld Personen aus salafistischen Kreisen angetroffen worden, von Vertretern einer der Moscheen sollen Äußerungen bekannt sein - was als Verstoß gegen die geforderte "positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft" gewertet werde. Außerdem gebe es Hinweise auf Finanzierung aus dem Ausland. Hier sei auch eng mit der IGGÖ zusammengearbeitet worden.

Im Jahr 2016 wollte sich die Arabische Kultusgemeinde mehrmals Gehör verschaffen, indem man die Wahl des neuen IGGÖ-Präsidenten Ibrahim Olgun als „undemokratisch“  brandmarkte. Im Februar 2017 wurde der damalige Vorsitzende der Kultusgemeinde, Hassan Mousa, in Untersuchungshaft genommen, ihm wurde als Kindergartenbetreiber die Veruntreuung von zehn Millionen Euro Fördergeldern vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe.

Wie begründet die Regierung die Schließung der sieben Moscheen?

Grundlage sei das Islamgesetz von 2015. Zuständig für die Prüfung von Moscheen ist das Kultusamt, das im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Politisch verantwortlich ist Kanzleramtsminister Blümel. Zentraler Ansatzpunkt für die Schließung ist die Auslandsfinanzierung der Moscheen, die laut Kultusamt in den Fällen vorlag. Außerdem müssen Glaubensgemeinden eine „positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft“ haben, besagt das Islamgesetz. Anders gesagt: Für die Auflösung von Moscheen ist das Bundeskanzleramt zuständig, für die mögliche Abschiebung von Imamen das Innenministerium.

Was bedeutet, eine Moschee „zuzusperren“?

Den „Betrieb“ einzustellen bedeutet, dass „kultische Handlungen“ (Blümel) ein Ende haben müssen. Das bedeutet, dass keine Predigten mehr gehalten und kein Koranunterricht mehr gegeben werden dürfen. Wird der Bescheid nicht umgesetzt, soll es Strafen und laut Bundeskanzler Sebastian Kurz "Zwangsmaßnahmen" geben. Es besteht ein Einspruchsrecht.

Müssen die Moscheen sofort geschlossen werden?

Ausgestellt wurden zwei Bescheide: jeweils einer an die IGGÖ und an die Betreiber. Der erste Bescheid ging neben der IGGÖ auch an den Betreiber der "Nizam-i Alem"-Moschee am Antonsplatz in Wien. Der zweite wurde der IGGÖ und der Arabischen Kultusgemeinde zugestellt. Nachdem es sich um Verwaltungsverfahren handelt, können die Bescheide beeinsprucht werden. Allerdings sind sie mit dem Zusatz versehen, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt - mit der Übernahme des Bescheids ist der Betrieb sofort einzustellen.

Was ist die ATIB?

Die Türkisch Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich, kurz ATIB, vertritt über 60 Vereine mit über 100.000 Mitgliedern in ganz Österreich. ATIB fungiert als Dachverband und koordiniert die religiösen, sozialen und kulturellen Tätigkeiten der türkisch-islamischen Moscheegemeinden in Österreich. ATIB stand immer wieder unter türkischem Nationalismusverdacht. In der jüngeren Vergangenheit sorgten etwa eine Kriegsinszenierung mit uniformierten Kindern in einer ATIB-Moschee in Wien sowie Spionagevorwürfe für Schlagzeilen. Derzeit läuft ein vereinspolizeiliches Verfahren zur Auflösung von ATIB.

Wie begründet die Regierung die Ausweisung der Imame?

Nach dem Islamgesetz ist die Finanzierung von islamischen Vereinen und damit der dort Beschäftigten mit ausländischen Mitteln verboten. Laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist ein legales Einkommen die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel. „Das Einkommen kann aber nicht legal sein, wenn es gegen das Islamgesetz verstößt“, sagt Kickl. ATIB-Sprecher Yasar Ersoy erklärte im Ö1-Mittagsjournal wiederum, dass eine Finanzierung aus der Türkei unumgänglich sei, da es in Österreich "keine adäquate Ausbildung" für Imame gebe.

Wie soll die Ausweisung durchgesetzt werden?

Laut Kickl gebe zwei Arten von Verfahren. Erstens gibt es Erstanträge von Imamen auf Aufenthalt – diese Verfahren wickeln die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate) ab. Zweitens gibt es Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts – für diese ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig. Elf Verfahren laufen im BFA, der Rest unter den 40 Verfahren sind also Erstanträge. Und: In zwei der elf BFA-Fälle gibt es bereits Bescheide, diese sind laut Kickl negativ ausgefallen. Die Betroffenen müssen daher das Land verlassen, in letzter Konsequenz droht ihnen und ihren Angehörigen die Ausweisung, so Kickl. Auch hier besteht ein Einspruchsrecht.

Warum erscheinen diese Schritte gerade jetzt brisant?

Am 24. Juni findet in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentenwahlen statt. In Österreich lebende Türken können derzeit ihre Stimme abgeben. Die Regierung hat sich ab Bekanntwerden des Wahltermins deutlich gegen Wahlveranstaltungen hierzulande ausgesprochen. Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger fürchtet im APA-Gespräch, dass die Aktion im Kontext mit den türkischen Wahlen "Wasser auf den Mühlen der Rechten ist". In der Türkei werde man wohl sagen: "Die bösen Türkeihasser verbieten jetzt schon Moscheen in Europa." Daher sei der Zeitpunkt besonders unglücklich gewählt.

Der Politikwissenschafter geht eher davon aus, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit dem Zeitpunkt ein "populistisches Signal" an die Österreicher senden möchte. "Den Gegnern des autoritären Regimes in der Türkei ist damit sicher nicht geholfen." Die Türkei hat die Moscheenschließung und Ausweisung von Imamen bereits heftig kritisiert. Die Maßnahme sei ein Ausdruck "der islamophoben, rassistischen und diskriminierenden Welle, die durch dieses Land geht", schrieb Erdogan-Sprecher Ibrahim Kalin auf Twitter.

Wie fallen die Reaktionen aus? 

Seitens der ATIB bestätigte man grundsätzlich die Auslandsfinanzierung. Das Problem sei aber, dass es in Österreich keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit gäbe. Vertreter des Vereins "Nizam-i Alem", deren Moschee am Antonsplatz geschlossen werden soll, zeigten sich "geschockt". Man werde jetzt abwarten, wie sich die Situation weiterentwickle. ATIB-Pressesprecher Yasar Ersoy stellt in Abrede, dass in ATIB-Einrichtungen türkische Propaganda oder islamistische Inhalte gepredigt werden: "Die Regierung soll mir bitte eine Moschee zeigen, von der Radikalisierung ausgeht", sagte er Freitagnachmittag gegenüber der APA. "Das gibt es nicht." Man wolle mit der Regierung gemeinsam eine Lösung finden, damit Imame künftig aus Österreich sind. Von dem Medientermin von gleich vier Regierungsmitgliedern Freitagfrüh zeigte sich der Sprecher "überrascht". Dass die ATIB-Imame aus der Türkei bezahlt werden, sei kein neues Thema - seit Inkrafttreten des Auslandsfinanzierungsverbot habe man aber keine Lösung gefunden. "Wir haben das nie verheimlicht", meinte er nun. Es gebe in Österreich schlicht keine geeignete Imame-Ausbildung, aber einen gewissen Bedarf an Imamen, und deshalb müsse man auf türkische Beamte zurückgreifen, argumentierte der Sprecher. Die IGGÖ kündigte eine Stellungnahme für Samstag an. In der Türkei selbst fielen die Reaktionen heftig aus. Die Maßnahme sei ein Ausdruck "der islamophoben, rassistischen und diskriminierenden Welle, die durch dieses Land geht", schrieb Präsidentensprecher Ibrahim Kalin auf Twitter. Mehr dazu hier.

Regierung plant Schließung von sieben Moscheen

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