Die Kehrseite der Transparenz: Weniger Autonomie für Parteien

Die Kehrseite der Transparenz: Weniger Autonomie für Parteien
Nach neuem Gesetz kann der Rechnungshof künftig jeden Kaffeehaus-Beleg und jedes Honorar prüfen. Verfassungsjurist findet das "nicht unheikel".

Das „strengste Parteiengesetz, das die Republik je hatte“ (©Grüne) wurde vergangene Woche im Nationalrat beschlossen.

Diese „Strenge“ hat eine Kehrseite. In Anwaltskreisen, die mit Parteienfinanzen befasst sind, kursiert folgende Kritik: Beamte des Rechnungshofes, die sonst staatliche Behörden sezieren, bekommen jetzt vollen Einblick in die Finanzen einer politischen Partei, die im Wesentlichen ja ein Verein ist. Ihre Autonomie werde dadurch stark eingeschränkt.

Dieser Kritik gibt Verfassungs- und Verwaltungsexperte Peter Bußjäger im KURIER-Gespräch recht. „Demokratiepolitisch ist das nicht unheikel.“

Ein Beispiel: Angenommen, eine Partei entlohnt Mitarbeiter oder externe Berater über dem marktüblichen Tarif – weil sie die besten Köpfe für den Job haben will und es ihr das wert ist. So etwas würde künftig durch eine Prüfung des Rechnungshofes schonungslos aufgedeckt.

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