Das „strengste Parteiengesetz, das die Republik je hatte“ (©Grüne) wurde vergangene Woche im Nationalrat beschlossen.
Diese „Strenge“ hat eine Kehrseite. In Anwaltskreisen, die mit Parteienfinanzen befasst sind, kursiert folgende Kritik: Beamte des Rechnungshofes, die sonst staatliche Behörden sezieren, bekommen jetzt vollen Einblick in die Finanzen einer politischen Partei, die im Wesentlichen ja ein Verein ist. Ihre Autonomie werde dadurch stark eingeschränkt.
Dieser Kritik gibt Verfassungs- und Verwaltungsexperte Peter Bußjäger im KURIER-Gespräch recht. „Demokratiepolitisch ist das nicht unheikel.“
Ein Beispiel: Angenommen, eine Partei entlohnt Mitarbeiter oder externe Berater über dem marktüblichen Tarif – weil sie die besten Köpfe für den Job haben will und es ihr das wert ist. So etwas würde künftig durch eine Prüfung des Rechnungshofes schonungslos aufgedeckt.
Freie Verfügung
Zwar besteht das Budget einer Partei zu einem Teil aus öffentlichen Geldern, dennoch ist es Geld, über das die Partei – anders als eine Behörde – frei verfügen kann. „Durch die Rechnungshof-Kritik entsteht ein bestimmtes Bild in der Öffentlichkeit, das im politischen Diskurs missbraucht werden kann“, gibt Bußjäger zu bedenken.
Bisher wurden derlei Spitzengagen fallweise von Medien enthüllt: 2019 etwa, dass sich die ÖVP im Wahlkampf einen Berater um 33.000 Euro pro Monat leistete, die SPÖ einen für 24.000 Euro.
Die vergangenen Jahre seit der Ibiza-Affäre hätten gezeigt, dass ein gewisser Bedarf an Kontrolle da sei, sagt Bußjäger. Insgesamt sei das neue Parteiengesetz ein „guter Schritt in Richtung mehr Transparenz“.
Wo liegt der Mehrwert?
Jede wahlwerbende Partei ist verpflichtet, jährlich einen Rechenschaftsbericht abzugeben. Enthalten sind Einnahmen und Ausgaben – inklusive Spenden, Sponsoring, Inserate oder Auskünfte über Beteiligungen. Interessant ist das für die Öffentlichkeit deshalb, weil sich daraus ableiten ließe, warum sich eine Partei politisch für bestimmte Interessen einsetzt.
Der Bericht muss von zwei Wirtschaftsprüfern, die der Rechnungshof aus fünf Vorschlägen der Partei aussucht, testiert werden. Um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen sie kein Amt und keine politische Funktion innehaben und sind nur auf fünf Jahre bestellt.
Der Rechnungshof prüft dann den Bericht – wenn es Ungereimtheiten gibt, fragt er nach – und der Bericht geht retour. Das kann mehrmals wiederholt werden.
Künftig braucht es nur noch einen Wirtschaftsprüfer, den sich die Partei selbst aussucht. Das ist gerade für kleinere Parteien eine Erleichterung bei den Kosten.
Der Rechnungshof bekommt künftig nicht nur den Bericht, er darf bei „begründetem Verdacht“ auch in die Buchhaltung schauen – und dabei jede Kaffeehausrechnung, jede Honorarnote unter die Lupe nehmen.
Verschärft werden auch die Konsequenzen: Bei groben Verstößen können bis zu 200 Prozent des Betrages, den die Wahlkampfkosten-Obergrenze überschritten wird, als Strafe fällig werden. Politologe Hubert Sickinger sagt dazu: „Das ist eine enorme Verbesserung. Parteien können die Strafen nicht mehr einfach von vornherein einkalkulieren, weil die Summen dafür enorm wären.“
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