Was das neue Parteiengesetz für Rechnungshof und Parteien bedeutet

Es ist eines der Herzstücke des türkis-grünen Regierungsprogramm, das heute, Donnerstag, am zweiten Tag des parlamentarischen Kehraus beschlossen wird: die Reform des Parteiengesetzes. Es werde das schärfste aller Zeiten, sagen die Regierungsparteien. Der Opposition geht es nicht weit genug. Die SPÖ hat bis zuletzt ihre Zustimmung verwehrt, wird aber nun doch mitstimmen. Kurz vor (Be-)Schluss haben auch die Neos noch Verbesserungen verlangt.
Sie wollten die Einbeziehung weiterer parteinaher Vereine, weil bis dato nur Vereine, die statutarische Parteinähe haben, betroffen sind. Die FPÖ fordert ein "absolutes Spendenverbot in alle politischen Parteien hinein", sagt FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Neos und FPÖ werden Abänderungsanträge stellen.
Was aber steht überhaupt drinnen im neuen Parteigesetz - und was bedeuten die gläserneren Parteikassen für Parteien und Rechnungshof?
Das neue Pouvoir des Rechnungshofs
Die Befugnisse des Rechnungshofes werden erweitert. Demnach soll der Rechnungshof bei einem „begründeten Verdacht“ auf Verletzung des Parteiengesetzes diesem selbst nachgehen dürfen.
Künftig wird die Rechnungshofpräsidentin oder der Rechnungshofpräsident nach einem öffentlichen Hearing und mit Zweidrittelmehrheit im Parlament gewählt.
Neue Pflichten für Parteien
Parteien werden nunmehr auch ihr Vermögen und ihre Schulden vorlegen müssen. Sie müssen künftig ihre Wahlkampfkosten ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt präsentieren.
Auch ein Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien ist verankert.
Wohl als Ergebnis der Skandale der vergangenen Monate soll auch eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht für in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten für Bund, Länder und Gemeinden kommen - es sei denn, besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte stehen dem entgegen.
Der Name von Spendern ist ab 500 Euro zu nennen, anonyme Gaben sind nur noch bis 150 Euro möglich und fallen auch nicht mehr unter den Spendenbegriff.
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