Bundeswahlbehörde: "Mandat gehört Philippa Strache"

Bundeswahlbehörde: "Mandat gehört Philippa Strache"
Das Ehepaar Strache bereitet der freiheitlichen Partei auf vielen Ebenen Probleme. Philippa Strache dürfte ihr Mandat zugestanden bekommen.

Eigentlich hätte der "Spuk" am Montag vorbei sein sollen. Mit Spuk meinen blaue Funktionäre jene Auseinandersetzung, die sich die Bundes-FPÖ mit ihrem gefallenen Parteichef Heinz-Christian Strache liefert.

Warum Montag? Da hat die Wiener Landespartei entschieden, dass man Straches Ehefrau Philippa mit einem formalen Kniff um ihr Nationalratsmandat bringen und den Namen Strache aus Parlament und Politik eliminieren will. Um Schaden von der FPÖ fernzuhalten, wie es heißt – immerhin werde gegen Strache ermittelt.

Am Dienstag war dann plötzlich alles anders, und es schien, als ob Philippa Strache das Mandat doch noch bekommen könnte. Für die FPÖ bedeutet das: Exakt eine Woche nach der öffentlichen Demission ihres Ex-Chefs ist die Partei mehr denn je mit Strache und seiner Frau beschäftigt – und das auf mehreren Ebenen:

Mandatsstreit

Justizsprecher Harald Stefan sollte auf Wunsch der Partei auf sein Direktmandat im Wahlkreis verzichten und das auf der Wiener Landesliste annehmen. Mit diesem Kniff wäre Stefan anstelle Philippa Straches in den Nationalrat eingezogen.

Rätselraten um Philippa Straches Nationalratsmandat

Am Dienstag vertagte die für die Wahlen zuständige Wiener MA 62 überraschend die Sitzung der Landeswahlbehörde. Der Grund: Eine bislang unbeachtete Detailfrage ist plötzlich wichtig: Kann ein Kandidat auf ein Direktmandat verzichten und gleichzeitig das auf der Landesliste annehmen?

Am Mittwoch will die Bundeswahlbehörde eine Stellungnahme vorlegen. Doch Experten tendieren zur Rechtsmeinung, dass Stefan nicht auf sein Direktmandat verzichten kann. Aus der MA 62 heißt es zum KURIER: "Es ist keine Regelung normiert, wonach jemand auf sein Grundmandat verzichten und stattdessen das Mandat der Landesliste annehmen kann."

Wie der KURIER in Erfahrung brachte, dürfte die Bundeswahlbehörde diese Rechtsmeinung bestätigen. Die Wiener Landeswahlbehörde gibt an, nach der Empfehlung der Bundeswahlbehörde entscheiden zu wollen. Das würde bedeuten, dass Philippa Strache schlussendlich doch in den Nationalrat einziehen kann.

Dass Mandate partei-intern verschoben werden, ist nichts Neues. Neu aber ist, dass die parteiinterne Aufteilung der Mandate während eines internen Streits entschieden wird. Sollte sich bewahrheiten, dass Harald Stefan sein Direktmandat annehmen muss, um ins Parlament zu kommen, was wird geschehen? Nimmt Strache das ihr via Landesliste zustehende Mandat an? Und falls ja: Besteht der erste Akt des FPÖ-Parlamentsklubs dann darin, Strache aus dem Klub zu verbannen und zur "wilden" Abgeordneten zu machen?

Facebook-Klage

Die zweite Front der FPÖ mit Strache ist der Streit um seine Facebook-Seite. Straches offizielle Facebook-Präsenz wird derzeit von der FPÖ verwaltet und beansprucht. Die Seite ist medial eine Macht. 787.000 Menschen haben sie abonniert, für Online-Kampagnen und Wahlkämpfe ist das eine kritische Größe.

In einem Posting auf seiner privaten, reichweiten-technisch aber weitaus kleineren Facebook-Seite kündigte Strache nun an, dass er die FPÖ auf die Herausgabe der Seite klagen will. In der Bundes-FPÖ hält man sich vorerst bedeckt – man wisse nichts von einer Klage, sagt ein Sprecher.

Bundeswahlbehörde: "Mandat gehört Philippa Strache"

Heinz-Christian Strache lässt auf seiner privaten Facebook-Seite die Muskeln spielen.

Partei-Gründung

Obwohl enge Freunde davon ausgehen, dass Strache derzeit nicht ernsthaft daran denkt, eine eigene Liste zu gründen, heizt er vor allem mit Postings auf seiner Facebook-Seite Spekulationen an. Könnte Strache gar bei der Wien-Wahl reüssieren? Experten bezweifeln das.

"Die kolportierten 16 Prozent Wählerpotenzial sind zu hoch gegriffen. Eigentlich handelt es sich um fünf Prozent oder 250.000 Wähler, die Strache zu seinem engeren Fankreis zählen kann", sagt Meinungsforscher Peter Hajek. Dessen ungeachtet würde Strache bei einem allfälligen Antreten auch noch andere Hürden nehmen müssen. Hajek: "Die Gründung einer eigenen Liste erfordert nicht nur erhebliches Startkapital, sondern würde im Falle Straches auch viele FPÖ-Wähler vor einen veritablen Gewissenskonflikt stellen. Und über all dem hängt das Damoklesschwert der gerichtlichen Ermittlungen in der Spesenaffäre."

Das sieht auch Politikwissenschafterin Katrin Praprotnik ähnlich: "So lange Ermittlungen gegen Strache laufen, ist die Gründung einer eigenen Partei oder Liste strategisch schwer bis unmöglich."

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