November-Lockdown ab Dienstag: Der komplette Entwurf im Detail
Geleakter Verordnungsentwurf: Lockdown wird härter als im Frühjahr
Ab kommendem Dienstag, null Uhr, soll es in Österreich eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr geben. Das geht aus der neuen Verordnung des Gesundheitsministers hervor.
Der KURIER erfuhr am Freitag erste Eckpunkte, im nächsten Abschnitt können unsere Abonnenten den gesamten Entwurf im Original einsehen. Am Samstag um 16.30 Uhr wird die Regierung alle Maßnahmen im Detail bei einer Pressekonferenz verkünden.
- Nächtliche Ausgangssperre
Eine generelle Ausgangsbeschränkung wie im Frühjahr soll es nicht geben - sie soll sich dem Vernehmen nach auf die Zeit von 20 bis 6 Uhr beschränken. In dieser Zeit wird es verboten sein, den privaten Wohnbereich zu verlassen.
Ausnahmen von dieser Ausgangssperre sind im Covid-19-Maßnahmengesetz festgeschrieben - und soweit schon aus dem Frühjahr bekannt: Verlassen darf man die Wohnung, wenn es darum geht, jemandem zu helfen, für berufliche Zwecke und zur "körperlichen und psychischen Erholung". Auch öffentliche Verkehrsmittel dürfen in der genannten Zeit nur zu diesen Ausnahmezwecken genützt werden.
Sinn dieses Verbots ist offensichtlich, private Zusammenkünfte zu unterbinden. Laut Clusteranalysen finden die meisten Infektionen im privaten Umfeld statt. Juristen bemerken schon seit Längerem, dass der Gesetzgeber hier gefordert ist: Es könnte sogar verfassungswidrig sein, wenn der öffentliche Bereich zunehmend reglementiert wird (Maskenpflicht, Abstandsregeln etc.), wo kaum Infektionen stattfinden, man den privaten aber auslässt.
Freunde zu treffen oder gar Partys zu feiern, wird durch die nächtliche Ausgangssperre de facto verunmöglicht: Nach 20 Uhr kontrolliert die Polizei.
Sie können den gesamten Maßnahmenentwurf der Bundesregierung hier im Original einsehen.
Offen ist dem Vernehmen nach, ob Gesundheitsminister Rudolf Anschober diese Landesverordnungen mit einer bundesweiten Verordnung obsolet macht.
- Gastronomie muss schließen
Dieser Punkt erinnert wieder an den Lockdown im Frühjahr: Für Gaststätten dürfte es ein Betretungsverbot geben. Es soll aber Ausnahmen geben, zum Beispiel Kantinen. Auch das Abholen von Speisen soll erlaubt sein.
- Hotels nur für Geschäftsreisende
Fix dürfte sein, dass keine touristischen Nächtigungen erlaubt sind, sondern nur jene, die aus beruflichen Gründen notwendig sind, dazu zählen auch Ausbildungszwecke. Weiter Ausnahmen: Wenn der Aufenthalt bei Inkrafttreten der Verordnung schon angetreten wurde, die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses, Schüler zum Zwecke des Schulbesuchs, Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt.
- Personenobergrenzen für Betriebsstätten
Für Betriebsstätten z.b. Geschäfte, Friseursalons etc. soll eine Personenobergrenze gelten. Pro zehn Quadratmeter Geschäftsfläche darf maximal ein Kunde eintreten.
- Veranstaltungen
Der Besuch von Veranstaltungen wird mit Ausnahme von Begräbnissen (max. 50 Personen) untersagt.
- Kultur und Sport sind abgesagt
Besonders betroffen davon sind davon Kultur- und Sportbetrieb. Einzig der Profisport wird auch im November weiterlaufen, das freilich ganz ohne Publikum, also nur als TV-Ereignis. Sport, bei dem es zu Körperkontakt kommt, ist untersagt. Mannschaftssport im Amateurbereich soll für den November auch untersagt sein. Die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen ist nur zur Ausübung von Spitzensport zulässig. Ebenfalls schließen werden müssen offenbar Yoga- und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder.
Der Kulturbereich mit Opernaufführungen, Theater, Kinos dürfte wieder für einen Monat stillgelegt werden. Auch Museen und Tiergärten müssen schließen.
- Alten- und Pflegeheime
Alle Mitarbeiter müssen zweimal die Woche getestet werden. Pro Bewohner ist nur ein Besucher am Tag erlaubt.
Bis Ende November
Die neue Lockdown-Verordnung soll voraussichtlich bis Ende November gelten. Wann sie in Kraft tritt, hängt davon ab, wann der Hauptausschuss im Parlament grünes Licht gibt.
Dieser Schritt ist im Covid-19-Maßnahmengesetz vorgeschrieben: Bei Regelungen, die Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote vorsehen, ist ein "Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen".
Zum weiteren Fahrplan: Am Nachmittag hat Türkis-Grün mit den Sozialpartnern beraten. Am Samstag sind die Landeshauptleute und die anderen Parlamentsfraktionen zum Gespräch geladen.
Anschließend will die Regierung dann ihre Pläne präsentieren.
Vorbild Deutschland
Orientiert hat sich Türkis-Grün mit dem österreichischen Lockdown an Deutschland. Dort gelten ab Montag folgende Regeln:
- In der Öffentlichkeit darf es nur Kontakte von maximal zehn Personen geben, und die müssen dem eigenen Hausstand oder maximal einem zweiten Hausstand angehören. Verstöße werden sanktioniert.
- "Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen", steht im gemeinsamen Beschluss der deutschen Regierung mit den Bundesländern.
- Auf private Reisen oder Besuche ist zu verzichten. Das gilt auch für tagestouristische, überregionale Ausflüge.
- Beherbergungen für touristische Zwecke sind verboten, es sind zum Beispiel Geschäftsreisen ("notwendige Zwecke") erlaubt.
- Sämtliche Freizeiteinrichtungen werden geschlossen:
- Der Kulturbetrieb - Theater, Oper, Konzerthäuser etc. - wird geschlossen.
- Messen Kinos, Freizeitparks, Spielhallen sind zu.
- Bordelle müssen schließen.
- Freizeitsport und Amateursport sind gestrichen, außer er wird individuell oder zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben.
- Schwimmbäder, Saunen, Thermen und Fitness-Studios müssen sperren.
- Alle Veranstaltungen, die nur der Freizeit dienen, sind untersagt. Profisport darf stattfinden, aber ohne Zuseher.
- Die Gastronomie muss schließen, ausgenommen sind nur Kantinen oder Speisen zum Abholen.
- Dienstleister im Bereich der Körperpflege - Kosmetik, Massagen, Tattoo-Studios etc - müssen schließen. Nur der Friseur darf offenhalten, und medizisch notwendige Behandlungen (Physio- und Logotherapien, Fußpflege) dürfen stattfinden.
- Die Geschäfte bleiben alle offen, aber es ist nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Maskenpflicht und das übliche Hygieneprogramm herrschen sowieso.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen, über notwendige Teilschließungen entscheiden die Länder.
- Die geschlossenen Unternehmen und Vereine bis zu 50 Mitarbeitern bekommen 75 Prozent ihres Vormonat-Umsatzes erstattet, "womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden". Größere Unternehmen werden nach eigenen Regeln und Vergaberecht entschädigt.
- Darüber hinaus gibt es in Deutschland den dringenden Appell an die Unternehmen, ihre Mitarbeiter möglichst ins Homeoffice zu schicken.
- Im grenznahen Bereich werden die Quarantäneregeln streng kontrolliert, heißt es in dem deutschen Papier. Bekanntlich versucht Kanzler Kurz, die Möglichkeit eines Freitestens zu erwirken.
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