Klare Sache, oder?
Am Montag teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dann in einem simplen eMail mit, dass die Ermittlungen gegen zwei Kripo-Beamte eingestellt werden. Für Details wurde an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) verwiesen. Die Oberbehörde hatte per Weisung verfügt, dass die Begründung für das Ermittlungs-Aus geändert werden muss.
Was spannend ist, denn beim Ergebnis war man sich ja einig: Jenen Beamten, die nach dem Fund von Pilnaceks Leichnam am 20. Oktober 2023 in Rossatz das Handy des Sektionschefs bei seiner Freundin und deren Mitbewohnerin abgeholt haben, um es der Witwe zukommen zu lassen (die es dann vernichtet hat), war kein Vorsatz nachzuweisen, die Republik schädigen zu wollen – deshalb kein Amtsmissbrauch. Klare Sache eigentlich.
Entschärfung
Allerdings naht der U-Ausschuss, und da wird die Geschichte vor aller Medienöffentlichkeit noch einmal erzählt und in allen Details ausgewalzt. Nicht immer super-sachlich, wie man aus Erfahrung weiß. Die Weisung dürfte ein Versuch sein, die Geschichte umzuschreiben, oder zumindest zu entschärfen.
Für Verwirrung hat am Mittwoch schon die Veröffentlichung der Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei gesorgt. Wer die 21 Seiten aufmerksam liest, wird feststellen, dass sich darin teils widersprüchliche Argumente finden.
Einmal heißt es, es sei als "reine Schutzbehauptung" zu werten, dass die Beamten das Handy und die persönlichen Gegenstände als "geringfügige Effekten" abgetan haben, die man im Rahmen der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau ohne Weiteres an sich nehmen könne. An anderer Stelle wird den Kripobeamten dann ein "Ermessensspielraum" eingeräumt.
Dass das 21-seitige Schriftstück so inkohärent ist, dürfte daran liegen, dass es die OStA in aller Eile selbst zusammengeschustert hat - es enthält Textbausteine aus dem WKStA-Bericht und der OStA-Weisung, die teils eben nicht zusammenpassen.
Das wird jetzt, nachdem die Weisung auf zackzack.at publik wurde, offenkundig.
So hätte es im Bericht der WKStA geheißen, dass es sich beim Handy um ein „wesentliches Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache“ gehandelt hätte. Die OStA machte daraus ein „(potentielles) Beweismittel“, das „einen Beitrag zur Klärung der Todesursache“ hätte leisten können.
Verschwörungstheoretiker
Umfangreich ausformulieren ließ die OStA die Stelle, in der es darum geht, dass die Frauen die Kripobeamten gebeten hätten, Pilnaceks persönliche Sachen abzuholen. Was die These widerlegen soll, sie hätten sich darum gerissen, weil sie etwas vertuschen wollten.
Die Übergabe sei laut WKStA „in offensichtlicher Ermangelung einer Rechtslage“ erfolgt. Die OStA fügte hinzu, dass offen bleibe, ob die Beamten annahmen, dass ihr Vorgehen durch eine (anderweitige) Rechtslage gedeckt sei.
Und weiter: Bei den beiden „erfahrenen und führend tätigen Kriminalbeamten“ könne man das Wissen über die wesentlichen Bestimmungen der Strafprozessordnung voraussetzen.
„Nicht abverlangt“ werden könne ihnen, dass sie Fragen, die sich in der konkreten Situation stellen, sicher und richtig lösen.
Noch ein Schmankerl: Einer der Beamten erklärte bei seiner Vernehmung, man habe „keine Verschwörungstheoretiker auf den Plan rufen“ wollen. Bemerkt wird in der Weisung nun staubtrocken, dass die Vorgangsweise der Beamten „diesem explizit ins Treffen geführten Ziel (absehbar) nicht dienlich war“.
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